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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 5 AZR 169/01


Bester Treffer:
IBRRS 2003, 1100; IMRRS 2003, 0389
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Fax-Sendeprotokoll beweist nicht den Empfang

BAG, Urteil vom 14.08.2002 - 5 AZR 169/01

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1 Beitrag gefunden
IBR 2003, 288 BAG - Weiterhin: Sendeprotokoll beweist nicht Zugang eines Telefaxes!

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2009, 2031
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.06.2009 - 4 U 137/08

1. Der Empfänger eines Bestätigungsschreibens muss nicht notwendig Kaufmann im handelsrechtlichen Sinne sein. Es genügt, wenn er im größeren Umfang selbständig beruflich am Markt tätig ist und die Handlungen nicht dem Privatbereich zuzuordnen sind. Ausreichen kann, wenn die Vertragspartei häufig als Bauträger tätig ist und ein eigenes Baubüro unterhält. Auch eine Grundstücks-GbR kann jedenfalls bei einem größeren Bauvorhaben, das Ausmaße eines gewerblichen Bauvorhabens erreicht, Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sein.

2. Sowohl Architekten als auch Bauingenieure können Absender eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sein.

3. Ein OK-Vermerk liefert keinen Beweis für den Zugang des Telefax-Schreibens.

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IBRRS 2003, 1100; IMRRS 2003, 0389
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Fax-Sendeprotokoll beweist nicht den Empfang

BAG, Urteil vom 14.08.2002 - 5 AZR 169/01

Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, daß Telefaxsendungen den Empfänger vollständig und richtig erreichen. Einem Sendebericht mit "OK-Vermerk" kommt nicht der Wert eines Anscheinsbeweises zu.*)

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz)
II. Vertragsschluss
2. Angebot und Annahme