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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 5 AZR 169/01
BAG, Urteil vom 14.08.2002 - 5 AZR 169/01
VolltextEs gibt für Ihre Suchanfrage 7 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2003, 288 | BAG - Weiterhin: Sendeprotokoll beweist nicht Zugang eines Telefaxes! |
3 Volltexturteile gefunden |
AG Frankenthal, Urteil vom 20.06.2017 - 3a C 31/17
Der Ok-Vermerk des Sendeberichts eines Telefaxes begründet keinen Anscheinsbeweis des Zugangs einer Kündigung des Versicherungsvertrags.*)
VolltextOLG Brandenburg, Urteil vom 24.06.2009 - 4 U 137/08
1. Der Empfänger eines Bestätigungsschreibens muss nicht notwendig Kaufmann im handelsrechtlichen Sinne sein. Es genügt, wenn er im größeren Umfang selbständig beruflich am Markt tätig ist und die Handlungen nicht dem Privatbereich zuzuordnen sind. Ausreichen kann, wenn die Vertragspartei häufig als Bauträger tätig ist und ein eigenes Baubüro unterhält. Auch eine Grundstücks-GbR kann jedenfalls bei einem größeren Bauvorhaben, das Ausmaße eines gewerblichen Bauvorhabens erreicht, Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sein.
2. Sowohl Architekten als auch Bauingenieure können Absender eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sein.
3. Ein OK-Vermerk liefert keinen Beweis für den Zugang des Telefax-Schreibens.
VolltextBAG, Urteil vom 14.08.2002 - 5 AZR 169/01
Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, daß Telefaxsendungen den Empfänger vollständig und richtig erreichen. Einem Sendebericht mit "OK-Vermerk" kommt nicht der Wert eines Anscheinsbeweises zu.*)
Volltext1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
Einleitung (Bolz/Rodemann) |
A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz) |
II. Vertragsschluss |
2. Angebot und Annahme |