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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 BvR 82/03


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 3294
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
HOAI-Mindestsatzunterschreitung

BVerfG, Beschluss vom 26.09.2005 - 1 BvR 82/03

Dokument öffnen Volltext
22 Treffer für den Bereich Architekten- und Ingenieurrecht.

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1 Beitrag gefunden
IBR 2005, 688 BVerfG - HOAI-Mindestsatzunterschreitung: Grünes Licht für schwarze Wettbewerbe?

2 Aufsätze gefunden
Europarechtskonformität der HOAI: HOAI und Europa - ein Widerspruch?
(Gritt Diercks-Oppler)
Dokument öffnen IBR 2015, 1066
Architekten- und Ingenieurrecht: Wie viel HOAI erlaubt die Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union?/ Was ändert sich durch die neue HOAI? - Thesen von Dr. Wolfgang Koeble
(2. Deutscher Baugerichtstag)
Dokument öffnen IBR 2008, 1344

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 3596
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Mindestsätze der HOAI 1996/2002 sind zwischen Privaten verbindlich!

BGH, Urteil vom 03.11.2022 - VII ZR 724/21

1. Aus dem Unionsrecht folgt keine Verpflichtung, das gegen Art. 15 Abs. 1, 2 g und Abs. 3 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt verstoßende verbindliche Mindestsatzrecht der HOAI (1996/2002) im Rahmen eines Rechtsstreits, in dem sich ausschließlich Privatpersonen gegenüberstehen, unangewendet zu lassen (im Anschluss an EuGH, IBR 2022, 74 - Thelen Technopark Berlin, und BGH, IBR 2020, 352, 353).*)

2. § 4 HOAI (1996/2002) kann nicht richtlinienkonform dahin ausgelegt werden, dass die Mindestsätze der HOAI im Verhältnis zwischen Privatpersonen grundsätzlich nicht mehr verbindlich sind und daher einer die Mindestsätze unterschreitenden Honorarvereinbarung nicht entgegenstehen.*)

3. Die Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über die Niederlassungsfreiheit, den freien Dienstleistungsverkehr und den freien Kapitalverkehr finden auf einen Sachverhalt, dessen Merkmale nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaates hinausweisen, grundsätzlich keine Anwendung und führen daher in einem solchen Fall nicht zu der Verpflichtung, das verbindliche Mindestsatzrecht der HOAI unangewendet zu lassen (im Anschluss an EuGH, IBR 2022, 74 - Thelen Technopark Berlin; Urteil vom 27.10.2022 - Rs. C-544/21, IBRRS 2022, 3359; BGH, IBR 2020, 352, 353).*)




IBRRS 2005, 3294
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
HOAI-Mindestsatzunterschreitung

BVerfG, Beschluss vom 26.09.2005 - 1 BvR 82/03

Die Unterschreitung der HOAI-Mindestsätze bei sog. schwarzen Wettbewerben kann nicht von den Architektenkammern verfolgt werden.

Dokument öffnen Volltext



1 Materialientext gefunden

HOAI 2009

HOAI 2009
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
(Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) 2009, BR-Drs. 395/09
(vom 28.04.2009)
Dokument öffnen Text

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

d) Gesetzliche Ansprüche mit HOAI-Bezug ( Rn. 84-85)



1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

II. Auslobung (Abs. 1) (VgV § 79 Rn. 5-10)


3 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

b) Ausnahmen betreffend den Anwendungsbereich der HOAI (Verteidigungsstrategien des Auftraggebers) ( Rn. 459-460)