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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 BvR 82/03
BVerfG, Beschluss vom 26.09.2005 - 1 BvR 82/03
Volltext21 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Volltexturteile gefunden |
VK Westfalen, Beschluss vom 07.03.2019 - VK 1-4/19
1. Die Vergütung von Lösungsvorschlägen hat dann nach der HOAI zu erfolgen, wenn die geforderten Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen honorarpflichtige Leistungen nach der HOAI darstellen. Dies gilt auch für Leistungen, deren anrechenbare Kosten die Honorartafelwerte der HOAI übersteigen.
2. Ideenskizzen gehören in den Bereich der "Planungswettbewerbe", aber nicht in den Bereich der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.
3. Verlangt der Auftraggeber nicht nur eine Ideenskizze, sondern macht er konkrete Vorgaben, die teilweise der HOAI Objektplanung, Leistungsphase 2, entsprechen, sind diese nicht mit einer Aufwandsentschädigung abzugelten, sondern nach HOAI zu vergüten.
VK Sachsen, Beschluss vom 18.04.2013 - 1/SVK/009-13
1. Auch die Beteiligten eines vergaberechtlichen Verfahrens im Anwendungsbereich der Sektorenverordnung müssen die zwingenden Vorgaben der HOAI beachten.
2. Im Anwendungsbereich der HOAI muss der Auftraggeber die Honorarzone der einzelnen Objekte vorgeben. Gleiches gilt, soweit Abschläge nach § 11 HOAI zu gewähren sind.
3. Ein Verstoß des Bieters gegen zwingendes Preisrecht führt grundsätzlich nicht dazu, dass sein Angebot vom Wettbewerb ausgeschlossen werden muss. Vielmehr ist mit den betreffenden Bietern erst über die Anhebung des Honorars auf den Mindestsatz zu verhandeln, erst wenn dies abgelehnt wird, darf das Angebot ausgeschlossen werden.
BVerfG, Beschluss vom 26.09.2005 - 1 BvR 82/03
Die Unterschreitung der HOAI-Mindestsätze bei sog. schwarzen Wettbewerben kann nicht von den Architektenkammern verfolgt werden.
Volltext11 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |
d) Fallgruppe Sonstige besondere Umstände: (HOAI § 7 HOAI 2013 Rn. 153-154)
2. Einzelfragen (HOAI § 7 HOAI 2013 Rn. 13-17)
III. Zulässigkeit der sog. Inländerdiskriminierung (HOAI § 1 Rn. 16-23)
I. Überblick - HOAI-Urteile des EuGH v. 4.7.2019 und v. 18.1.2022 (HOAI § 7 HOAI 2013 Rn. 1-5a)
5. Unzulässige dynamische Verweisung auf die jeweils gültige DIN 276? (HOAI § 4 Rn. 12-16)