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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 BvR 82/03


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 3294
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
HOAI-Mindestsatzunterschreitung

BVerfG, Beschluss vom 26.09.2005 - 1 BvR 82/03

Dokument öffnen Volltext

21 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Aufsatz gefunden
Vergabe von Planungsaufträgen: Auftragswert, Umbauzuschlag, Auskömmlichkeit
(Rainer Fahrenbruch)
Dokument öffnen IBR 2012, 1149

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 1135; VPRRS 2019, 0109
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Planungsleistungen gefordert: Honorar nach HOAI!

VK Westfalen, Beschluss vom 07.03.2019 - VK 1-4/19

1. Die Vergütung von Lösungsvorschlägen hat dann nach der HOAI zu erfolgen, wenn die geforderten Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen honorarpflichtige Leistungen nach der HOAI darstellen. Dies gilt auch für Leistungen, deren anrechenbare Kosten die Honorartafelwerte der HOAI übersteigen.

2. Ideenskizzen gehören in den Bereich der "Planungswettbewerbe", aber nicht in den Bereich der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.

3. Verlangt der Auftraggeber nicht nur eine Ideenskizze, sondern macht er konkrete Vorgaben, die teilweise der HOAI Objektplanung, Leistungsphase 2, entsprechen, sind diese nicht mit einer Aufwandsentschädigung abzugelten, sondern nach HOAI zu vergüten.




IBRRS 2013, 2612; VPRRS 2013, 0790
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Planungsleistungen: AG muss Honorarzone und Abschläge vorgeben!

VK Sachsen, Beschluss vom 18.04.2013 - 1/SVK/009-13

1. Auch die Beteiligten eines vergaberechtlichen Verfahrens im Anwendungsbereich der Sektorenverordnung müssen die zwingenden Vorgaben der HOAI beachten.

2. Im Anwendungsbereich der HOAI muss der Auftraggeber die Honorarzone der einzelnen Objekte vorgeben. Gleiches gilt, soweit Abschläge nach § 11 HOAI zu gewähren sind.

3. Ein Verstoß des Bieters gegen zwingendes Preisrecht führt grundsätzlich nicht dazu, dass sein Angebot vom Wettbewerb ausgeschlossen werden muss. Vielmehr ist mit den betreffenden Bietern erst über die Anhebung des Honorars auf den Mindestsatz zu verhandeln, erst wenn dies abgelehnt wird, darf das Angebot ausgeschlossen werden.




IBRRS 2005, 3294
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
HOAI-Mindestsatzunterschreitung

BVerfG, Beschluss vom 26.09.2005 - 1 BvR 82/03

Die Unterschreitung der HOAI-Mindestsätze bei sog. schwarzen Wettbewerben kann nicht von den Architektenkammern verfolgt werden.

Dokument öffnen Volltext



1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

d) Gesetzliche Ansprüche mit HOAI-Bezug ( Rn. 84-85)



1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

II. Auslobung (Abs. 1) (VgV § 79 Rn. 5-10)


3 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

b) Ausnahmen betreffend den Anwendungsbereich der HOAI (Verteidigungsstrategien des Auftraggebers) ( Rn. 459-460)