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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Sachverständigenverfahren

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2 Beiträge gefunden
IBR 2003, 1111 OLG Schleswig - Verfristung des Anspruchs auf die "Neuwertspitze" einer Brandentschädigung
IBR 2001, 167 OLG Stuttgart/BGH - Abnahme: Wann sind Mängel "wesentlich"?

14 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2005, 3328
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Müssen Abbrucharbeiten überwacht werden?

OLG Schleswig, Urteil vom 18.02.2005 - 14 U 99/04

1. Der Architekt muss Abbrucharbeiten in der Regel nicht persönlich überwachen. Etwas anderes gilt dann, wenn der Architekt beauftragt ist, mit dem Feuerversicherer den Brandschaden zu regulieren, und bei der mit dem Versicherer getroffenen Schadensfeststellung ein Restwert des Gebäudes ermittelt wird, der beim Wiederaufbau verwendet werden soll.

2. Ist dem Architekten neben der Überwachung des Abbruchs auch die Brandschadensregulierung mit dem Feuerversicherer übertragen, beginnt die Verjährung der Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Überwachung der Abbrucharbeiten frühestens mit der abschließenden Verhandlung mit dem Feuerversicherer.




IBRRS 2003, 2358; IMRRS 2003, 0988
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
"Neuwertspitze" einer Brandentschädigung

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.02.2003 - 16 W 146/02

1. Die „Neuwertspitze“ einer Brandentschädigung kann auch an den Ersteher in der Zwangsversteigerung abgetreten werden, wenn sie beim Schuldner verblieben ist.

2. Der Versicherer beruft sich nicht rechtsmissbräuchlich auf den Ablauf der Dreijahresfrist des § 15 Nr. 4 VGB 88 im Rahmen der strengen Wiederherstellungsklausel, wenn die von ihm verursachten Verzögerungen auf seine Wahrnehmung berechtigter Interessen zurückzuführen sind.

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IBRRS 2002, 2251; IMRRS 2002, 0815
VersicherungenVersicherungen
Nichtbeachtung d. Sicherheitsvorschrift: Leistungsfreiheit?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.04.2001 - 4 U 147/00

1. Der Senat neigt dazu, die Sicherheitsvorschrift des § 9 Nr. 2 b VGB 62, in nicht benutzten Gebäuden die Wasserleitungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten, nach dem Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers dahin auszulegen, dass sie nicht nur Schäden durch Nichtbeheizen während der Frostperiode vorbeugen soll, sondern auch Schäden durch Vandalismus oder Materialermüdung zu allen Jahreszeiten.*)

2. Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschrift tritt abweichend von § 6 Abs. 1 Satz 1 VVG nach § 9 Nr. 1 Satz 2 VGB 62 nur ein, wenn der Versicherer den Beweis eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens des Versicherungsnehmers einschließlich seiner Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis der Sicherheitsvorschrift führt.*)

3. Zu den Voraussetzungen eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschrift während der Sommerzeit.*)

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IBRRS 2006, 2466; IMRRS 2006, 1610
ImmobilienImmobilien
Durch Sturmschaden beschädigtes Lagergut

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2000 - 4 U 77/99

1. Der Versicherer ist aus einer Gebäude- sowie Geschäftsversicherung, die eine Versicherung gegen Sturmschäden nach den AStB 68 einschließt, bezüglich des Inhaltsschadens und der Kosten der Ermittlung des Schadens an den in einer Halle in Kartons und Kisten eingelagerten Waren im Wert von angeblich 3 Mio. DM wegen Verletzung der Obliegenheit zur Schadensminderung nach § 12 Nrn. 1 b, 3 AStB i. V. m. §§ 62, 6 Abs. 3 VVG leistungfrei, wenn der Versicherungsnehmer nach einem Sturmschaden an dem Ziegeldach, durch das ungehindert Wasser in die Halle eindringen kann, nicht unverzüglich von sich aus für eine provisorische Abdichtung des Dachs und Trocknungsmaßnahmen sorgt, sondern sich mit der unzureichenden Teilabdeckung der durchnässten Kartons mit Folien begnügt.*)

2. Die Leistungspflicht des Versicherers aus der Gebäudeversicherung für die Kosten der Reparatur des Dachs wird dadurch nicht berührt.*)

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 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 14

1 Interview gefunden
IBR 2000, 247: Was bringt das neue Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen?
(Interview mit Dr. Rolf Kniffka, Mitglied des VII. Senats beim BGH)Am 1. Mai 2000 tritt das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ (Bundesgesetzblatt I/2000, 339) in Kraft. Im folgenden Interview werden die wichtigsten Neuregelungen vorgestellt und bewertet.
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8 Normen gefunden

ABN 1995 (Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber)

Dokument öffnen  § 15
Sachverständigenverfahren (Stand: 01.01.1995)

Dokument öffnen  § 16
Zahlung der Entschädigung (Stand: 01.01.1995)


ABN 2005 (Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber)

Dokument öffnen  § 15
Sachverständigenverfahren (Stand: 01.01.2005)

Dokument öffnen  § 16
Zahlung der Entschädigung (Stand: 01.01.2005)


ABU (Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen)

Dokument öffnen  § 15
Sachverständigenverfahren (Stand: 01.01.1995)

Dokument öffnen  § 16
Zahlung der Entschädigung (Stand: 01.01.1995)


VVG (Versicherungsvertragsgesetz)

Dokument öffnen  § 84
Sachverständigenverfahren (Stand: 01.01.2008)

Dokument öffnen  § 189
Sachverständigenverfahren, Schadensermittlungskosten (Stand: 01.01.2008)

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 12 VOB/B Abnahme (Friedhoff)
A. Allgemeines zur Abnahme
VI. Abnahmewirkungen
3. Verlust von Gewährleistungs- und Vertragsstrafenansprüchen bei fehlendem Vorbehalt
a) Verlust von Gewährleistungsrechten; Vorbehalt
bb) Erklärung des Vorbehalts bei Abnahme

2 Abschnitte im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden

a) Allgemeines (ZPO § 256 Rn. 12)

IV. Kasuistik zur Zulässigkeit (ZPO § 256 Rn. 18-35a)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

B. Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Bauleistungen (ABBL 2018) ( Rn. 6)


2 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

5. Vorbehalte (VOB/B § 12 Rn. 72-83)