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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Sachverständigenverfahren
31 Treffer für den Bereich Architekten- und Ingenieurrecht.Es gibt für Ihre Suchanfrage 35 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2003, 1111 | OLG Schleswig - Verfristung des Anspruchs auf die "Neuwertspitze" einer Brandentschädigung |
IBR 2001, 167 | OLG Stuttgart/BGH - Abnahme: Wann sind Mängel "wesentlich"? |
14 Volltexturteile gefunden |
OLG Schleswig, Urteil vom 18.02.2005 - 14 U 99/04
1. Der Architekt muss Abbrucharbeiten in der Regel nicht persönlich überwachen. Etwas anderes gilt dann, wenn der Architekt beauftragt ist, mit dem Feuerversicherer den Brandschaden zu regulieren, und bei der mit dem Versicherer getroffenen Schadensfeststellung ein Restwert des Gebäudes ermittelt wird, der beim Wiederaufbau verwendet werden soll.
2. Ist dem Architekten neben der Überwachung des Abbruchs auch die Brandschadensregulierung mit dem Feuerversicherer übertragen, beginnt die Verjährung der Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Überwachung der Abbrucharbeiten frühestens mit der abschließenden Verhandlung mit dem Feuerversicherer.
OLG Schleswig, Beschluss vom 04.02.2003 - 16 W 146/02
1. Die „Neuwertspitze“ einer Brandentschädigung kann auch an den Ersteher in der Zwangsversteigerung abgetreten werden, wenn sie beim Schuldner verblieben ist.
2. Der Versicherer beruft sich nicht rechtsmissbräuchlich auf den Ablauf der Dreijahresfrist des § 15 Nr. 4 VGB 88 im Rahmen der strengen Wiederherstellungsklausel, wenn die von ihm verursachten Verzögerungen auf seine Wahrnehmung berechtigter Interessen zurückzuführen sind.
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 03.04.2001 - 4 U 147/00
1. Der Senat neigt dazu, die Sicherheitsvorschrift des § 9 Nr. 2 b VGB 62, in nicht benutzten Gebäuden die Wasserleitungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten, nach dem Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers dahin auszulegen, dass sie nicht nur Schäden durch Nichtbeheizen während der Frostperiode vorbeugen soll, sondern auch Schäden durch Vandalismus oder Materialermüdung zu allen Jahreszeiten.*)
2. Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschrift tritt abweichend von § 6 Abs. 1 Satz 1 VVG nach § 9 Nr. 1 Satz 2 VGB 62 nur ein, wenn der Versicherer den Beweis eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens des Versicherungsnehmers einschließlich seiner Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis der Sicherheitsvorschrift führt.*)
3. Zu den Voraussetzungen eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschrift während der Sommerzeit.*)
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2000 - 4 U 77/99
1. Der Versicherer ist aus einer Gebäude- sowie Geschäftsversicherung, die eine Versicherung gegen Sturmschäden nach den AStB 68 einschließt, bezüglich des Inhaltsschadens und der Kosten der Ermittlung des Schadens an den in einer Halle in Kartons und Kisten eingelagerten Waren im Wert von angeblich 3 Mio. DM wegen Verletzung der Obliegenheit zur Schadensminderung nach § 12 Nrn. 1 b, 3 AStB i. V. m. §§ 62, 6 Abs. 3 VVG leistungfrei, wenn der Versicherungsnehmer nach einem Sturmschaden an dem Ziegeldach, durch das ungehindert Wasser in die Halle eindringen kann, nicht unverzüglich von sich aus für eine provisorische Abdichtung des Dachs und Trocknungsmaßnahmen sorgt, sondern sich mit der unzureichenden Teilabdeckung der durchnässten Kartons mit Folien begnügt.*)
2. Die Leistungspflicht des Versicherers aus der Gebäudeversicherung für die Kosten der Reparatur des Dachs wird dadurch nicht berührt.*)
Volltext1 Interview gefunden |
Am 1. Mai 2000 tritt das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ (Bundesgesetzblatt I/2000, 339) in Kraft. Im folgenden Interview werden die wichtigsten Neuregelungen vorgestellt und bewertet.
Volltext
8 Normen gefunden |
ABN 1995 (Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber)
§ 15Sachverständigenverfahren (Stand: 01.01.1995)
ABN 2005 (Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber)
§ 15Sachverständigenverfahren (Stand: 01.01.2005)
ABU (Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen)
§ 15Sachverständigenverfahren (Stand: 01.01.1995)
1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 12 VOB/B Abnahme (Friedhoff) |
A. Allgemeines zur Abnahme |
VI. Abnahmewirkungen |
3. Verlust von Gewährleistungs- und Vertragsstrafenansprüchen bei fehlendem Vorbehalt |
a) Verlust von Gewährleistungsrechten; Vorbehalt |
bb) Erklärung des Vorbehalts bei Abnahme |
1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |