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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 200/06


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 1151; IMRRS 2009, 0692
GewerberaummieteGewerberaummiete
Individuell vereinbarte Endrenovierungsklausel bei Gewerberäumen?

BGH, Urteil vom 18.03.2009 - XII ZR 200/06

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13 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2009, 198 BGH - Geschäftsraummiete: Individuell vereinbarte Endrenovierungsklausel wirksam!

6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 2408
AGBAGB
Gemeinsam verhandelte Pachtbedingungen sind keine AGB!

OLG Rostock, Urteil vom 19.03.2015 - 3 U 15/14

1. Handeln Pächter und Verpächter gemeinsam gegenüber einem potenziellen Erwerber die Bedingungen des Pachtvertrages aus und schließen Pächter und Verpächter diesen Vertrag dann ab, gilt keiner von ihnen als Verwender im Sinne der §§ 305 ff. BGB.*)

2. Gegen die Wirksamkeit von zwischen den Parteien individuell vereinbarten Endrenovierungsklauseln bestehen bei der Geschäftsraummiete grundsätzlich keine Bedenken (vgl. nur BGH, Urteil vom 18.03.2009 - XII ZR 200/06, MDR 2009, 678 = IMR 2009, 198).*)

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IBRRS 2014, 0970; IMRRS 2014, 0476
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Ausgleichsanspruch statt Renovierung?

BGH, Urteil vom 12.02.2014 - XII ZR 76/13

Allein die Absicht des Vermieters, nach Beendigung des Mietverhältnisses Umbaumaßnahmen in den Mieträumen durchzuführen, genügt nicht, um im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung an die Stelle der vertraglichen Verpflichtung des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen und Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen, einen Ausgleichsanspruch in Geld treten zu lassen. Ein solcher Ausgleichsanspruch setzt voraus, dass die Mieträume tatsächlich umgebaut werden (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 151, 53 = NJW 2002, 2383).*)

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IBRRS 2013, 3740; IMRRS 2013, 1838
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Parkettklausel: AGB oder Individualvereinbarung?

BGH, Beschluss vom 05.03.2013 - VIII ZR 137/12

Folgende Regel in Vermieter-AGB ist unwirksam und führt zur Unwirksamkeit der gesamten Schönheitsreparaturklausel:

"Parkett und Holzfußboden sind nach 10 Jahren zu versiegeln, sofern dies die Gesetzeslage bzw. die Rechtsprechung erlauben, was nach dem heutigen Stand nicht der Fall ist, so dass der Mieter die Versiegelung momentan auch nicht schuldet."

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IBRRS 2013, 4728; IMRRS 2013, 2170
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksame Schönheitsreparaturklausel: Schäden nicht ersatzfähig!

LG Berlin, Urteil vom 26.02.2013 - 63 S 199/12

1. Treffen eine individuell vereinbarte Anfangsrenovierungsklausel und eine Überwälzungsklausel für Schönheitsreparaturen für den Mieter zusammen, so ist letztere aufgrund des Summierungseffekts unwirksam.

2. Auf der Grundlage einer unwirksamen Klausel des Mietvertrages durchgeführte Schönheitsreparaturen sind bei mangelhafter Durchführung nicht schadensersatzfähig.

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IBRRS 2013, 1401
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VIII ZR 137/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 1151; IMRRS 2009, 0692
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Individuell vereinbarte Endrenovierungsklausel bei Gewerberäumen?

BGH, Urteil vom 18.03.2009 - XII ZR 200/06

Zur Frage einer durch Individualabrede vereinbarten Endrenovierungsklausel in einem Mietvertrag über Gewerberäume.*)

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6 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

2. Schönheitsreparaturen (BGB § 535 Rn. 1152-1157)