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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 319/06


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 1861; IMRRS 2008, 1230
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Aufklärungsverschulen: Verjährung d. Schadensersatzanspruchs

BGH, Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 319/06

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81 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2008, 319 BGH - Fehlende Mieteinnahmen vermitteln nicht Kenntnis der arglistigen Täuschung!

78 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 4473; IMRRS 2010, 3272
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Aktienrecht - Ausl. Broker und deutscher Vermittler bei vorsätzlicher Schädigung

BGH, Urteil vom 12.10.2010 - XI ZR 394/08

Zur vorsätzlichen Beteiligung eines ausländischen Brokers an der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler, wenn der ausländische Broker von dem Geschäftsmodell des inländischen Vermittlers, das in der Gebührenstruktur zum Ausdruck kommt, positive Kenntnis hat.*)

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IBRRS 2010, 3282; IMRRS 2010, 2409
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Aktienrecht - Nichtlektüre eines Prospekts ist nicht grob fahrlässig

BGH, Urteil vom 22.07.2010 - III ZR 203/09

Erhält ein Kapitalanleger Kenntnis von einer bestimmten Pflichtverletzung des Anlageberaters oder -vermittlers, so handelt er bezüglich weiterer Pflichtverletzungen nicht grob fahrlässig, wenn er die erkannte Pflichtverletzung nicht zum Anlass nimmt, den Anlageprospekt nachträglich durchzulesen, auch wenn er bei der Lektüre des Prospekts Kenntnis auch der weiteren Pflichtverletzungen erlangt hätte (Fortführung von BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09 - für BGHZ vorgesehen).*)

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IBRRS 2010, 3279
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters ohne Bilanz

BGH, Urteil vom 19.07.2010 - II ZR 57/09

1. Das Fehlen einer Abfindungsbilanz hindert den Eintritt der Fälligkeit des Verlustausgleichsanspruchs der BGB-Gesellschaft nicht.*)

2. Für die subjektiven Voraussetzungen des Beginns der Verjährungsfrist genügt es, wenn die Gesellschaft - neben der Kenntnis des Ausscheidens - auch ohne exakte Berechnung in einer Auseinandersetzungsbilanz wusste oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte wissen müssen, dass das Gesellschaftsvermögen zur Deckung der gemeinschaftlichen Schulden und der Einlagen nicht ausreicht.*)

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IBRRS 2010, 3324
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Abfindungsbilanz bei Ausscheiden eines Gesellschafters?

BGH, Urteil vom 19.07.2010 - II ZR 58/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3137; IMRRS 2010, 2287
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zuständigkeit bei ausländischem Broker und Missbrauchsfall

BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 57/08

Beteiligt sich ein in einem Mitgliedstaat der EU ansässiger Broker als Gehilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung eines Anlegers durch einen deutschen gewerblichen Terminoptionsvermittler und überweist der Anleger als Folge der unerlaubten Handlung des Vermittlers das Anlagekapital von seinem in Deutschland geführten Konto an den Broker, ist für eine gegen diesen gerichtete Schadensersatzklage die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben.*)

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IBRRS 2010, 3261; IMRRS 2010, 2389
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers

BGH, Urteil vom 08.07.2010 - III ZR 249/09

Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagevermittlers ergibt sich nicht schon allein daraus, dass es der Anleger unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen und auf diese Weise die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters oder -vermittlers auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren.*)

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IBRRS 2011, 3831
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
GSB: Wann beginnt die Verjährung des Schadensersatzanspruchs?

OLG München, Urteil vom 20.04.2010 - 28 U 5125/09

1. Die erforderliche Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen liegt im Allgemeinen bereits vor, wenn dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos möglich ist, oder er diese Kenntnis nur infolge grober Fahrlässigkeit nicht hat.

1. Für den Beweis eines Verstoßes des Baugeldempfängers gegen die Verwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB genügt regelmäßig der Nachweis, dass der Verwendungspflichtige Baugeld in mindestens der Höhe der Forderung des Baugläubigers empfangen hat und dass von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, ohne dass eine fällige Forderung des Gläubigers befriedigt worden wäre. Sache des Baugeldempfängers ist es dann, die (anderweitige) ordnungsgemäße Verwendung des Geldes, d. h. seine Auszahlung an andere Baugläubiger darzulegen.

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IBRRS 2010, 2354; IMRRS 2010, 1722
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Emmissionsprospekt reicht für Auskunfstpflicht

OLG Frankfurt, Urteil vom 24.03.2010 - 13 U 110/09

Bei einer Kapitalanlage in einem Immobilienfonds kommt der Anlagevermittler seinen Auskunftspflichten dann nach, wenn er rechtzeitig vor Beitritt dem Anleger den Emmissionsprospekt überlässt, aus dem sich alle notwendigen Angaben ergeben und die Risiken umfassend sowie wertneutral beschrieben werden.*)

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IBRRS 2010, 0326
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Rückzahlung des Mangelbeseitigungskostenvorschusses: Verjährung?

BGH, Urteil vom 14.01.2010 - VII ZR 213/07

1. Der Anspruch des Unternehmers auf Rückzahlung des Vorschusses auf Mängelbeseitigungskosten verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.*)

2. Zur grobfahrlässigen Unkenntnis des Bestellers von den einen derartigen Anspruch begründenden umständen.*)




IBRRS 2009, 4064; IMRRS 2009, 2230
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Erlöschen des Widerrufsrechts

BGH, Urteil vom 24.11.2009 - XI ZR 260/08

Das einem Darlehensnehmer nach dem Haustürwiderrufsgesetz zustehende Widerrufsrecht erlischt nicht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG, wenn die vollständige Ablösung des Darlehens erst ab dem 1. Januar 2003 erfolgt ist (Abgrenzung zu dem Senatsurteil vom 13. Juni 2006 - XI ZR 94/05, WM 2006, 1995).*)

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IBRRS 2010, 0767; IMRRS 2010, 0496
ImmobilienImmobilien
Abstraktes Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterverwerfung

BGH, Urteil vom 17.11.2009 - XI ZR 36/09

Das von einem Schuldner in einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde abgegebene abstrakte Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterwerfung ist nicht deshalb nach § 812 Abs. 2 BGB kondizierbar, weil der durch die Grundschuld gesicherte Anspruch des Gläubigers verjährt ist. Die Vorschrift des § 216 Abs. 2 Satz 1 BGB ist auf ein solches Schuldversprechen analog anwendbar.*)

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IBRRS 2009, 3978; IMRRS 2009, 2181
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Widerruf: Rückforderungsdurchgriff beim verbundenen Geschäft

BGH, Urteil vom 10.11.2009 - XI ZR 252/08

1. Für die Frage der beiderseits vollständigen Erbringung der Leistung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG ist auch bei einem verbundenen Geschäft allein auf das Rechtsgeschäft abzustellen, in welchem ein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz begründet ist, und nicht auch auf das verbundene Geschäft.*)

2. Bei einem Verbundgeschäft (§ 9 Abs. 1 VerbrKrG) kommt nur beim Bestehen rechtshindernder Einwendungen aus dem finanzierten Vertragsverhältnis ein Rückforderungsdurchgriff nach § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V. mit § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB in Betracht. Steht dem Verbraucher zum maßgeblichen Zeitpunkt der Leistungserbringung aus dem finanzierten Vertragsverhältnis keine den Anspruch dauernd ausschließende Einrede im Sinne des § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB zu, scheidet ein Rückforderungsdurchgriff aus; ein solcher ergibt sich auch nicht aus einer analogen Anwendung des § 9 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG (Fortführung von BGHZ 174, 334, Tz. 30 f.; Abweichung von BGHZ 156, 46, 54 ff.).*)

3. Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, bei denen zunächst eine wirksame vertragliche Verpflichtung des arglistig getäuschten Kreditnehmers bestand, unterfallen auch insoweit nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 197 BGB aF, als sie auf Rückzahlung geleisteter Raten gerichtet sind.*)

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IBRRS 2009, 4794
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 10.11.2009 - VI ZR 247/08

Zu den Voraussetzungen der grob fahrlässigen Unkenntnis eines Patienten von den einen Schadensersatzanspruch wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers begründenden Umständen.*)

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IBRRS 2009, 4109
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rechtzeitige Einreichung eines Güteantrags hemmt die Verjährung!

BGH, Urteil vom 22.09.2009 - XI ZR 230/08

1. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Bekanntgabe "demnächst" im Sinne des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB veranlasst worden ist, kann auf die zu § 167 ZPO entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden.*)

2. Verzögerungen bei der Bekanntgabe des Güteantrags, die auf einer Arbeitsüberlastung der Gütestelle beruhen, sind dem Antragsteller grundsätzlich nicht zuzurechnen.*)

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IBRRS 2009, 2622; IMRRS 2009, 1428
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BGH, Urteil vom 23.06.2009 - XI ZR 171/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3085; IMRRS 2009, 1676
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Immobilienfonds - Prospekthaftung wegen Unvollständigkeit und Intransparenz

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.2009 - 23 U 69/07

1. Angaben zu einer Mietgarantiebürgschaft sind fehlerhaft, wenn sich aus dem Prospekt, nicht ergibt, dass die Bürgschaft nicht nur Ansprüche aufgrund der Mietgarantie absichert, sondern auch andere Forderungen betrifft.

2. Für die Anlageentscheidung ist es von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger auch deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen in die - weit zu verstehenden - Nebenleistungen einfließen. Wird aus einem Prospekt nicht deutlich, dass und welche Art der Garantie in welchem Kostenblock aufgenommen wird, führt dies zu einer Intransparenz der Kostendarstellung und somit zur Fehlerhaftigkeit des Prospekts.

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IBRRS 2009, 3557
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Wahrheit einer Tatsache als anspruchsbegründende Tatsache

BGH, Urteil vom 14.05.2009 - I ZR 82/07

Die Wahrheit oder Unwahrheit der behaupteten geschäftsschädigenden Tatsache i.S. des § 4 Nr. 8 Halbs. 1 UWG gehört zu den anspruchsbegründenden Tatsachen i.S. des § 11 Abs. 2 Nr. 2 UWG, von deren Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der Beginn der Verjährungsfrist abhängt.*)

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IBRRS 2009, 4911
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 09.02.2009 - II ZR 157/08

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2009, 1985; IMRRS 2009, 1016
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Urteil vom 06.02.2009 - V ZR 26/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0974; IMRRS 2009, 0593
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Fehlende Gesamtbetragsangabe in Darlehen

BGH, Urteil vom 20.01.2009 - XI ZR 504/07

1. Die im Darlehensvertrag entgegen § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1b VerbrKrG fehlende Gesamtbetragsangabe hat bei vereinbarungsgemäßer Auszahlung der Darlehensvaluta zur Folge, dass der Darlehensnehmer die Neuberechnung der monatlichen Leistungsraten unter Berücksichtigung der auf den gesetzlichen Zinssatz verminderten Zinsen und gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB die Rückzahlung überzahlter Zinsen verlangen kann.*)

2. Ein Wahlrecht des Verbrauchers, statt dessen die den gesetzlichen Zinssatz übersteigenden, in den vereinbarten Ratenzahlungen enthaltenen Zinsen zur Tilgung des Darlehensrückzahlungsanspruchs zu verrechnen, besteht nicht (Abgrenzung zu BGHZ 112, 352).*)

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IBRRS 2009, 0610
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 18.12.2008 - III ZR 56/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0441; IMRRS 2009, 0291
Banken & FinanzenBanken & Finanzen

BGH, Urteil vom 23.09.2008 - XI ZR 263/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 3099; IMRRS 2008, 1783
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Mahnbescheid: "Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens"

BGH, Urteil vom 23.09.2008 - XI ZR 253/07

1. Zur Frage, ob die Zustellung eines Mahnbescheides mit der Anspruchsbezeichnung "Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens" die Verjährung eines Bereicherungsanspruchs gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB hemmt.*)

2. Macht der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs geltend, der als Rechtsgrund seiner Leistung in Betracht kommende Vertrag sei unwirksam, weil er bei dessen Abschluss nicht wirksam vertreten worden sei, hat er die tatsächlichen Voraussetzungen des Fehlens der Vertretungsmacht, ggf. auch des Fehlens einer Rechtsscheinvollmacht gemäß §§ 171 f. BGB darzulegen und zu beweisen.*)

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IBRRS 2008, 2968; IMRRS 2008, 1692
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Haustürsituation der Bank zuzurechnen?

BGH, Urteil vom 23.09.2008 - XI ZR 266/07

Die von dem Vermittler einer kreditfinanzierten Kapitalanlage geschaffene Haustürsituation ist der finanzierenden Bank nicht zuzurechnen, da der Vermittler nicht im Namen und für Rechnung der Bank gehandelt hat, wenn diese in den Vertrieb der Kapitalanlage nicht eingebunden war, sondern als Hausbank des Verbrauchers auf dessen Wunsch um die Finanzierung gebeten worden ist.*)

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IBRRS 2008, 2969; IMRRS 2008, 1693
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Bank muss Anschrift des Bürgen prüfen!

BGH, Urteil vom 23.09.2008 - XI ZR 395/07

Eine Bank als Bürgschaftsgläubiger trifft nach Fälligkeit der Bürgschaftsforderung die Obliegenheit, die ihr bei Abschluss des Bürgschaftsvertrages angegebene Anschrift des Bürgen zeitnah auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.*)

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IBRRS 2008, 3023; IMRRS 2008, 1734
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Unsichere Rechtslage: Wann beginnt Verjährungsfrist?

BGH, Urteil vom 23.09.2008 - XI ZR 262/07

1. Ist der Beginn der Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 BGB in Fällen unsicherer und zweifelhafter Rechtslage ausnahmsweise wegen der Rechtsunkenntnis des Gläubigers hinausgeschoben, beginnt die Verjährung mit der objektiven Klärung der Rechtslage. Auf die Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers von dieser Klärung kommt es nicht an.*)

2. Macht der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs geltend, der als Rechtsgrund seiner Leistung in Betracht kommende Vertrag sei unwirksam, weil er bei dessen Abschluss nicht wirksam vertreten worden sei, hat er die tatsächlichen Voraussetzungen des Fehlens der Vertretungsmacht, ggf. auch des Fehlens einer Rechtsscheinvollmacht gemäß §§ 171 f. BGB darzulegen und zu beweisen.*)

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IBRRS 2008, 3196; IMRRS 2008, 1848
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Verjährungsfrist bei mehreren Beratungsfehlern?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.08.2008 - 8 U 289/07

Lässt sich ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung auf mehrere Beratungsfehler stützen, so beginnt die kenntnisabhängige Verjährungsfrist nicht die für jeden Beratungsfehler gesondert zu laufen, wenn sämtliche Beratungsfehler denselben Schaden nach sich zogen (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 9.11.2007 - V ZR 25/07).*)

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IBRRS 2008, 1861; IMRRS 2008, 1230
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Aufklärungsverschulen: Verjährung d. Schadensersatzanspruchs

BGH, Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 319/06

1. Zum Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei Schadensersatzansprüchen, die auf vorvertragliches Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank wegen eines konkreten Wissensvorsprungs im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben des Vermittlers über das Anlageobjekt gestützt sind.*)

2. In diesen Fällen rechtfertigt die Kenntnis des Gläubigers, dass die ihm zugesagte Miete von Beginn an nicht erzielt wurde, nicht den Schluss auf eine Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.*)

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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 650s BGB Teilabnahme (Zahn)
B. Die Abnahme beim Architekten- und Ingenieurvertrag
VIII. Sonderproblem: Verjährungsbeginn bei Übernahme der Objektbetreuung