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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 231/89


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0026
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.05.1990 - XI ZR 231/89

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19 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 1990, 450 BGH - Disagio: Zins oder Darlehensnebenkosten?

18 Volltexturteile gefunden
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 16.02.2016 - XI ZR 63/15

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2014, 4166; IMRRS 2014, 1728
Banken & FinanzenBanken & Finanzen

BGH, Urteil vom 28.10.2014 - XI ZR 348/13

Die kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB begann für Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen nach § 488 BGB erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen. Zuvor war einzelnen Darlehensnehmern die Erhebung einer Rückforderungsklage nicht zumutbar.

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IBRRS 2014, 4168; IMRRS 2014, 1729
Banken & FinanzenBanken & Finanzen

BGH, Urteil vom 28.10.2014 - XI ZR 17/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 4012
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 30.09.2014 - XI ZR 168/13

1. Der Einwendungsdurchgriff gem §§ 358, 359 BGB in der bis zum 3.8.2011 geltenden Fassung setzt einen entgeltlichen Darlehensvertrag voraus. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Ein entgeltlicher Darlehensvertrag liegt nicht deshalb vor, weil der Darlehensgeber das zinslos gewährte Darlehen aufgrund einer Vereinbarung mit dem Unternehmer nur teilweise an diesen auszahlt. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2014, 2880; IMRRS 2014, 1730
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Erhebung von Bearbeitungsgebühren unzulässig

BGH, Urteil vom 13.05.2014 - XI ZR 405/12

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts für den Abschluss von Privatkreditverträgen enthaltene Bestimmung "Bearbeitungsentgelt einmalig 1%"unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2000, 1053; IMRRS 2000, 0362
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 08.06.1994 - X R 26/92

1. Ein Damnum, das vereinbarungsgemäß vor Beginn der erstmaligen Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken geleistet wird, ist - jedenfalls bis zum Jahr 1989 - als Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG in voller Höhe abziehbar, wenn kein Gestaltungsmißbrauch vorliegt. Die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zu § 21a EStG a.F. gelten entsprechend.

2. Offen bleibt, ob ein Damnum aufgrund der geänderten zivilrechtlichen Beurteilung durch den BGH (Urteil vom 29. Mai 1990 XI ZR 231/89, DB 1990, 1610) in späteren Veranlagungszeiträumen den laufzeitabhängigen Schuldzinsen gleichzustellen ist mit der Folge, daß es auf den Zinsfestschreibungszeitraum verteilt werden muß und als Vorkosten nur abgezogen werden darf, soweit es auf die Zeit vor Bezug der eigengenutzten Wohnung entfällt.

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IBRRS 1993, 0057
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 16.03.1993 - XI ZR 189/92

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2000, 0026
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.05.1990 - XI ZR 231/89

b. Funktion des Disagios Ä mangels anderweitiger Vereinbarung Ä regelmäßig als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen relativ niedrigen Zinssatz;

c. dementsprechend im Falle vorzeitiger Vertragsbeendigung Anspruch des Darlehensnehmers aufÄ anteilige Ä Erstattung des Disagios;

d. Unwirksamkeit einer Bank-Formularklausel, wonach ein solcher Erstattungsanspruch generell ausgeschlossen ist (Verstoß gegen § 9 Abs. 1 AGBG).

* * *

Amtlicher Leitsatz:

Bei vorzeitiger Beendigung eines Darlehensvertrages, insbesondere aufgrund einer Kündigung nach § 247 BGB a.F., kann der Darlehensnehmer im Regelfall anteilige Erstattung eines vereinbarten Disagios verlangen, auch wenn der Darlehensvertrag keine ausdrückliche Regelung enthält.

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