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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Verg 13/08
OLG München, Beschluss vom 21.08.2008 - Verg 13/08
VolltextIBRRS 2008, 2238; VPRRS 2008, 0199
OLG München, Beschluss vom 18.07.2008 - Verg 13/08
VolltextIBRRS 2013, 2605; VPRRS 2013, 0785
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2008 - Verg 13/08
VolltextIBRRS 2008, 2921; VPRRS 2008, 0314
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2008 - Verg 13/08
Volltext101 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
5 Beiträge gefunden |
IBR 2012, 658 | OLG Koblenz - Erfolgreicher Bieter wird in Vorabinformation nicht genannt: Zuschlag unwirksam! |
IBR 2009, 1035 | VK Nordbayern - Dokumentationsmangel: Nur bei Nachteil im Vergabeverfahren erheblich! |
IBR 2009, 480 | OLG Karlsruhe - Unanfechtbarkeit einer abgelehnten Beiladung - dennoch ausreichender Rechtsschutz? |
IBR 2009, 165 | VK Nordbayern - Eignung: Zu welchem Zeitpunkt muss Bieter leistungsfähig sein? |
IBR 2008, 592 | OLG München - Schweißnachweis muss konkret gefordert werden! |
64 Volltexturteile gefunden |
VK Sachsen, Beschluss vom 07.07.2009 - 1/SVK/028-09
1. Das Zuschlagsverbot nach § 13 VgV ist als Entäußerungsverbot zu verstehen. Der Auftraggeber darf vor Ablauf der 14-tägigen Sperrfrist nichts tun, was auch gegebenenfalls nach Ablauf derselben ohne sein weiteres Zutun zum Vertragsschluss führt.*)
2. § 13 VgV verlangt zwingend die Nennung des erfolgreichen Bieters, denn dem nicht berücksichtigten Bieter soll die Identifizierung des für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieters ermöglichet werden, um gegen die beabsichtigte Zuschlagserteilung Gründe geltend machen zu können, die in der Person dieses Bieters liegen.*)
VolltextVK Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.2009 - VK-2/2009-L
1. Ausschlussgründe sind den Bietern deutlich zu machen. Wenn die Vergabestelle bei einer IT-Beschaffung unterschiedliche "Warenkörbe" für vollständig neu zu liefernde Geräte (mit Stückzahlen) und zum Anderen für Austausch-/Erweiterungskomponenten bildet, muss es dem Bieter eindeutig vermittelt werden, wenn gerade die kaufmännisch naheliegende Konsequenz, in bestimmten Stückzahlen abgenommene Neugeräte günstiger anzubieten als die Summe ihrer Einzelkomponenten, nicht gezogen werden darf.*)
2. Wenn bei einer Ausschreibung der endgültige Lieferumfang nicht feststeht, sind die Angaben des Auftraggebers über voraussichtliche Mengengerüste für die Bieter von besonderer kalkulatorischer Bedeutung. Auch wenn Geräte-Konfigurationen in der textlichen Einführung als "lediglich beispielhaft" und als "Grundlage für die Auswertung" bezeichnet werden, so darf ein Bieter dennoch davon ausgehen, dass die Vergabestelle ihm durch die Vorgabe der Konfigurationen und des zugeordneten Mengengerüstes eine zutreffende, kalkulatorisch beachtliche Information geben wollte.*)
3. Bei IT-Beschaffungen ist der Wettbewerb bereits vielfach grundsätzlich durch die Vorgaben der Vergabestelle auf große Systemhäuser begrenzt. Wenn diese sich außerdem nur durch den Preis voneinander abheben können, besteht die Gefahr, dass der hinter den Bietern stehende Hersteller durch die Gewährung der Händlerkonditionen das Wettbewerbsergebnis steuert. Die Vergabestelle muss in einer solchen Situation so viel Wettbewerb wie möglich sicher stellen (§ 2 VOL/A) und dafür den Markt unter dem Gesichtspunkt der Herstellerkonditionen besonders sorgfältig beobachten.*)
VolltextVK Bund, Beschluss vom 20.03.2009 - VK 3-22/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVK Nordbayern, Beschluss vom 28.01.2009 - 21.VK-3194-55/08
1. Bei der Wahl der geforderten Eignungsnachweise steht der VSt ein entsprechendes Ermessen zu.*)
2. Grundsätzlich kann und darf sich ein öffentlicher Auftraggeber bei der Vorbereitung der Vergabe eines Vergabevorschlags eines Dritten bedienen.*)
3. Der Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben könnten.*)
4. Bei der Beurteilung der Eignung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. Dem Auftraggeber ist ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen. Die Vergabekammer kann nur überprüfen, ob Beurteilungsfehler vorliegen, die sich aus der Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Verfahrens, einer unvollständigen oder unzutreffenden Sachverhaltsermittlung oder der Einbeziehung sachwidriger Erwägungen in die Entscheidung ergeben.*)
5. Der bloße Hinweis eines Bieters, dass er bereits an der Grenze kalkuliert habe, rechtfertigt keinesfalls den Schluss, dass das günstigere Angebot eines anderen Bieters damit automatisch ein Unterangebot sein muss. Die materielle Beweislast dafür, dass der von einem Konkurrenten angebotene Preis im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht, trägt die Antragstellerin, nicht die Antragsgegnerin.*)
VolltextOLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.11.2008 - 15 Verg 13/08
Der Ausschluss der Anfechtbarkeit gemäß § 109 Satz 2 GWB betrifft nicht lediglich positive Entscheidungen über die Beiladung, sondern auch solche, in denen ein Beiladungsgesuch abgelehnt wird (im Anschluss an OLG Frankfurt VergabeR 2006, 144; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 59).*)
VolltextOLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2008 - 27 U 2/08
1. Da wettbewerbsrechtliche Unterlassungansprüche, mit denen ein Pharmaunternehmen ein anderes Pharmaunternehmenan an der Durchführung eines Rabattvertrages, welcher nicht gemäß den Regeln des Vergaberechts ausgeschrieben wurde, hindern will, unmittelbar in das Rechtsverhältnis zwischen gesetzlicher Krankenkasse und Leistungserbringer eingreifen, sind die Sozialgerichte nach § 51 Abs. 2 SGG zuständig.
2. Die Vorschrift des § 69 SGB V schließt die Anwendbarkeit des UWG zumindest auf die vertraglichen Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu ihren Leistungserbringern von vornherein aus.
3. Verstöße gegen die §§ 97 ff GWB begründen keine Ansprüchen nach § 33 GWB, da Unterlassungsansprüche gegen den öffentlichen Auftraggeber unmittelbar aus § 97 Abs. 7 GWB bestehen. Dazu bedarf es keiner Vermittlung durch § 33 Abs. 1 GWB, auch ist die Antragsbefugnis selbständig in § 107 Abs. 2 GWB geregelt; über Schadensersatzansprüche gegen den öffentlichen Auftraggeber verhält sich § 126 GWB.
VolltextVK Nordbayern, Beschluss vom 18.09.2008 - 21.VK-3194-43/08
1. Bei der Beurteilung der Eignung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. Dem Auftraggeber ist ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen. Die Vergabekammer kann nur überprüfen, ob Beurteilungsfehler vorliegen, die sich aus der Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Verfahrens, einer unvollständigen oder unzutreffenden Sachverhaltsermittlung oder der Einbeziehung sachwidriger Erwägungen in die Entscheidung ergeben.*)
2. Ein Bieter muss nicht von Anfang an sämtliche technischen und personellen Mittel für eine Auftragsdurchführung vorhalten. Es genügt auch die konkrete und berechtigte Erwartung, dass der Bieter aufgrund seiner technischen, organisatorischen und finanziellen Ausstattung bereit und in der Lage ist, den Auftrag zu erfüllen.*)
3. Die materielle Beweislast für das Vorbringen, dass der von einem Konkurrenten angebotene Preis im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht, trägt die Antragstellerin, nicht die Antragsgegnerin.*)
4. Der Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben könnten.*)
VK Nordbayern, Beschluss vom 09.09.2008 - 21.VK-3194-34/08
1. Eine "0" kann innerhalb desselben Angebots für den objektiven Betrachter nicht den gleichen Erklärungswert haben wie ein Schrägstrich. In solch einem Fall kann die VSt die Schrägstriche bei Einheits- und Gesamtpreis als fehlenden Preis werten. Gerade in der Zusammenschau der unterschiedlichen Eintragungen ist davon auszugehen, dass für die VSt völlig unklar ist, ob die Position überhaupt angeboten werden sollte.*)
2. Gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist nur ein Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Schaden droht einem Antragsteller dann nicht, wenn er ohnehin keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlags hat, weil sein Angebot unabhängig von den geltend gemachten Vergabeverstößen ausgeschlossen werden muss. An der Überprüfung der Aufhebungsentscheidung der VSt fehlt der ASt dann das Rechtsschutzinteresse.*)
VolltextOLG München, Beschluss vom 21.08.2008 - Verg 13/08
Hat der Auftraggeber weder in der Bekanntmachung noch in den Vergabeunterlagen festgelegt, dass ein Bieter bei Angebotsabgabe in der Handwerksrolle eingetragen und über einen Schweißnachweis DIN 18800-7, Klasse B verfügen muss, rechtfertigt die kurzfristige Beschaffung und Vorlage der Nachweise nach Angebotsabgabe und vor einer ordnungsgemäßen Angebotswertung nicht ohne weiteres den Ausschluss des Angebots des Bieters.*)
VolltextOLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2008 - Verg 42/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG München, Beschluss vom 18.07.2008 - Verg 13/08
Der Schweißnachweis DIN 18800-7, Klasse B ist ein anderer Nachweis im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 g VOB/A. Hält der Auftraggeber die Vorlage dieses Nachweises für erforderlich, muss er sich dies in der Bekanntmachung und den Verdingungsunterlagen konkret vorbehalten. Unterbleibt der Vorbehalt, kann der fehlende Nachweis nicht im Rahmen der Eignungsprüfung als Kriterium herangezogen werden.*)
VolltextOLG Frankfurt, Beschluss vom 15.07.2008 - 11 Verg 4/08
1. Zur Erkennbarkeit eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften.*)
2. Die Rügeverpflichtung erfordert nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB die positive Kenntnis eines Rechtsverstoßes. Hierzu gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der Rechtsverstoß ableitet, und zum anderen, dass diese jedenfalls nach der gängigen praktischen Handhabung oder einer Parallelwertung in der Laiensphäre zu einem Verstoß gegen Vergabevorschriften führen. Vermutungen, Zweifel und grob fahrlässige Unkenntnis reichen nicht aus.*)
VolltextOLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2008 - Verg 13/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2008 - Verg 13/08
Eine Bieterinformation, die den Namen des erfolgreichen Bieters nicht nennt, setzt die Wartefrist des § 13 Satz 2 ff VgV nicht in Gang.
Volltext13 Abschnitte im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden |
w) Eignungsnachweise (lit. w) (VOB/A § 12 Rn. 31-32)
5. Gegenstand der Aufklärung (VgV § 15 Rn. 21-22)
IX. Anforderungen an den Inhalt der Angebote (Abs. 6) (VOB/A § 13 EU Rn. 24)
II. Unverzügliche Unterrichtung (Abs. 1) (VOB/A § 19 EU Rn. 2-6)
3. Gegenstand der Aufklärung (VOB/A § 15 EU Rn. 5-12)
5 Abschnitte im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden |
II. Anschreiben und Bekanntmachung (§ 126 GWB Rn. 51)
1. Zulässige Aufklärungen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A) (§ 126 GWB Rn. 241-249)
c) Eignungsanforderungen (§ 126 GWB Rn. 110-117)
2. Bekanntmachung EU-weiter Vergabeverfahren (§ 126 GWB Rn. 76-103)
III. Zweite Stufe: Prüfung der Eignung (§ 16 Abs. 2 VOB/A) (§ 126 GWB Rn. 198-205)
10 Abschnitte im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden |
3. Anfechtbarkeit der Beiladungsentscheidung (GWB § 162 Rn. 19)
1. Beiladung von Dritten (Unternehmen) im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren (GWB § 174 Rn. 3)
4. Rechtsmissbräuchliches Verhalten (GWB § 160 Rn. 90)
3. Verwirkung (GWB § 160 Rn. 89)
a) Unternehmen als Anspruchsinhaber (GWB § 97 Rn. 153-157)
b) Einzelne Ausprägungen (GWB § 97 Rn. 67-70)
4. Standort und Funktion der Eignungsfeststellung im Vergabeverfahren (GWB § 122 Rn. 7-11)