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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: "VK 2-88/18"
6 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2019, 515 | OLG Düsseldorf - Wahlpositionen dienen nicht der Schließung von Planungslücken! |
VPR 2019, 139 | VK Bund - Entscheidung über Wahlpositionen ist vor Zuschlagserteilung zu treffen! |
3 Volltexturteile gefunden |
VK Bund, Beschluss vom 12.10.2020 - VK 2-33/20
1. Bei der Überprüfung, ob ein Angebot aufgrund eines Abweichens von Vergabeunterlagen oder Ausschreibungsbedingungen auszuschließen ist, hat der öffentliche Auftraggeber das Gleichbehandlungsgebot zu beachten.
2. Ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot liegt vor, wenn der öffentliche Auftraggeber vergleichbare Sachverhalte ungleich bewertet, ohne dass es hierfür eine sachliche Rechtfertigung gibt.
3. Die Definition des (zertifizierbaren) "Entsorgungsfachbetriebs" schließt sämtliche gewerbsmäßige Behandlung von Abfällen - einschließlich der Tätigkeit als Makler - mit ein. Für Makler gelten dieselben Regeln wie für andere gewerbliche Tätigkeiten der Sammler, Beförderer und Händler.
4. Soll das Entsorgungskonzept Bestandteil des abzuschließenden Vertrags werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine gesicherte Erkenntnisgrundlage herzustellen, aufgrund der er festzustellen vermag, ob die Angebote den Anforderungen entsprechen. Bei Zweifeln ist er unter pflichtgemäßer Ausübung seines Ermessens im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, den Inhalt von Erklärungen und Nachweisen aufzuklären.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.05.2019 - Verg 61/18
1. Wahlpositionen dienen nicht zum Ausgleich von Mängeln einer unzureichenden Planung. Sie dürfen deshalb nur ausgeschrieben werden, wenn dem Auftraggeber die Festlegung auf eine Ausführungsvariante mit zumutbaren Mitteln nicht möglich ist.
2. Unter welchen Voraussetzungen Wahlpositionen in vergaberechtlich zulässiger Weise ausgeschrieben werden können, ist Spezialwissen, das auch bei einem fachkundigen Bieterkreis nicht vorausgesetzt werden kann und folglich keine Rügeobliegenheit auslöst.
VK Bund, Beschluss vom 21.10.2018 - VK 2-88/18
1. Wahlpositionen bergen die Gefahr bzw. eröffnen jedenfalls eine Möglichkeit willkürlicher Entscheidungen. Dessen ungeachtet sind sie nicht generell als unzulässig anzusehen.
2. Der Auftraggeber darf Wahlpositionen ausnahmsweise in das Leistungsverzeichnis aufnehmen, wenn er daran ein berechtigtes Interesse hat.
3. Voraussetzung für die Aufnahme alternativer Wahlpositionen ist zudem, dass der Auftraggeber von vornherein in den Vergabeunterlagen deutlich macht, von welchen Kriterien er die Entscheidung für die eine oder aber die andere Variante abhängig macht.
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