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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 78/05


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 0839; IMRRS 2006, 0514
GewerberaummieteGewerberaummiete
Abrechnung Betriebskosten und Einsichtnahme in Abrechnungsbelege

BGH, Urteil vom 08.03.2006 - VIII ZR 78/05


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10 Beiträge gefunden
IMR 2020, 1039 LG Berlin - Schweigen ist keine Verweigerung der Belegeinsicht
IMR 2017, 399 AG Zossen - Winterdienstkosten können auf Mieter umgelegt werden
IMR 2014, 196 LG Berlin - Betriebskosten: Mieter darf Einzelverbrauchsdaten einsehen!
IMR 2012, 1068 AG Dortmund - Betriebskostenabrechnung: Anspruch auf Übersendung von Belegkopien?
IMR 2012, 373 KG - Einsicht in Abrechnungsunterlagen: Anspruch auf Kopien?
IMR 2010, 1109 LG Hannover - Zurückbehaltungsrecht gegenüber Nachforderungen trotz Ablaufs der Einwendungsfrist!
IMR 2007, 1076 LG Berlin - Keine Erklärungspflicht des Vermieters bei Einsicht des Mieters in Abrechnungsunterlagen!
IMR 2007, 12 OLG Düsseldorf - Beanstandung von Nebenkostenabrechnungen
IMR 2006, 51 BGH - Betriebskostenaufteilung nach Wohn- und Gewerberaum nur in Ausnahmefällen!
IMR 2006, 2 BGH - Mietnebenkostenabrechnung: Grundsätzlich kein Anspruch auf Kopien der Belege!

1 Aufsatz gefunden
Die Pflicht des Mieters zur Belegeinsicht als vorbereitende Prozesshandlung
(Michael Gerhards)
Dokument öffnen IMR 2013, 129

67 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 2068; IMRRS 2010, 1496
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kein Anspruch auf Übersendung von Belegkopien zur Abrechnung

BGH, Beschluss vom 19.01.2010 - VIII ZR 80/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0175; IMRRS 2010, 0095
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter darf Nebenkostenabrechnung abfotografieren

AG München, Urteil vom 21.09.2009 - 412 C 34593/08

Der Mieter darf bei der Belegeinsicht zur Betriebskostenabrechnung in den Räumen des Vermieters die Belege abfotografieren. Er darf sie auch mit Hilfe eines Handscanners auf seinen Rechner übertragen.




IBRRS 2009, 1152; IMRRS 2009, 0693
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Bezugnahme auf Mietspiegel bei Mieterhöhungsverlangen

BGH, Urteil vom 11.03.2009 - VIII ZR 74/08

Nimmt der Vermieter zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens auf einen Mietspiegel Bezug und bietet er dabei dem Mieter die Einsichtnahme des Mietspiegels in den Räumen seines Kundencenters am Wohnort des Mieters an, bedarf es einer Beifügung des Mietspiegels nicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 11/07, NJW 2008, 573, Tz. 15).

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IBRRS 2008, 1250; IMRRS 2008, 0866
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Umlage der Wasserkosten nach Verbrauch

BGH, Urteil vom 12.03.2008 - VIII ZR 188/07

1. Der Vermieter ist zu einer Umlage der Wasserkosten nach Verbrauch nicht verpflichtet, solange nicht alle Mietwohnungen eines Gebäudes mit Wasserzählern ausgestattet sind.*)

2. Legt der Vermieter von Wohnraum die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung gemäß § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB nach dem Anteil der Wohnfläche um, genügen Zweifel des Mieters an der Billigkeit dieses Maßstabs nicht, um eine Änderung des Umlageschlüssels zu rechtfertigen.*)

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IBRRS 2008, 0719; IMRRS 2008, 0504
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Betriebskosten können nach Abflussprinzip abgerechnet werden!

BGH, Urteil vom 20.02.2008 - VIII ZR 49/07

§§ 556 ff. BGB legen den Vermieter bei der Abrechnung von Betriebskosten nicht auf eine Abrechnung nach dem so genannten Leistungsprinzip fest; auch eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip ist grundsätzlich zulässig.*)

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IBRRS 2009, 2926; IMRRS 2009, 1595
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnraummieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

LG Berlin, Urteil vom 15.01.2007 - 67 S 85/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 4395; IMRRS 2006, 3143
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter haftet für fehlerhafte Beratung durch Mieterschutzverein

BGH, Urteil vom 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

1. Der Mieter ist im Rahmen von § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch für das schuldhafte Verhalten eines Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB verantwortlich; die ordentliche Kündigung des Vermieters wegen einer nicht unerheblichen Vertragsverletzung setzt nicht ein eigenes schuldhaftes Verhalten des Mieters voraus.*)

2. Ein Mieterschutzverein, der den Mieter bei der Entscheidung darüber berät, ob er von einem Zurückbehaltungsrecht an der Miete Gebrauch machen soll, ist Erfüllungsgehilfe des Mieters bei der Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der Miete.*)




IBRRS 2006, 4269; IMRRS 2006, 3076
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Betriebskosten in gemischt genutzten Abrechnungseinheiten

BGH, Urteil vom 25.10.2006 - VIII ZR 251/05

Rechnet der Vermieter preisfreien Wohnraums über Betriebskosten in gemischt genutzten Abrechnungseinheiten nach dem Flächenmaßstab ab, ohne einen Vorwegabzug der auf Gewerbeflächen entfallenden Kosten vorzunehmen, so trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass diese Kosten zu einer erheblichen Mehrbelastung der Wohnraummieter führen und deshalb ein Vorwegabzug der auf die Gewerbeflächen entfallenden Kosten geboten ist (im Anschluss an Senatsurteil vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05, NJW 2006, 1419).*)

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IBRRS 2007, 3520; IMRRS 2007, 1527
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Ist bei der Belegeinsicht eine Erläuterung nötig?

LG Berlin, Urteil vom 28.09.2006 - 67 S 225/06

Der Vermieter genügt seiner Verpflichtung zur Einsichtsgewährung in Abrechnungsunterlagen schon dadurch, dass er dem Miter einen Aktenordner zur Verfügung stellt, aus dem sich dieser dann die Unterlagen heraussortieren kann, die ihn interessieren. Eine Erläuterung durch den Vermieter zu diesen Unterlagen muss nicht erfolgen. Wenn der Mieter Schwierigkeiten hat, die richtigen Unterlagen zu finden, dann muss er sich selbst um fachkundige Unterstützung bemühen.

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IBRRS 2006, 3913; IMRRS 2006, 2853
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Erdgeschosswohnung: Beteiligung an Aufzugskosten?

BGH, Urteil vom 20.09.2006 - VIII ZR 103/06

Die formularvertragliche Beteiligung des Mieters einer Erdgeschosswohnung an den Aufzugskosten benachteiligt diesen nicht unangemessen.*)




IBRRS 2007, 0030; IMRRS 2007, 0020
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Einsichtnahme in Abrechnungsbelege

BGH, Urteil vom 13.09.2006 - VIII ZR 71/06

1. Der Mieter preisfreien Wohnraums hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung (im Anschluss an IMR 2006, 2).

2. Dem berechtigten Interesse des Mieters an einer Überprüfung der Abrechnung wird vielmehr im Regelfall bereits dadurch Rechnung getragen, dass der Mieter vom Vermieter Einsicht in die der Abrechnung zu Grunde liegenden Belege verlangen und sich hierbei, soweit erforderlich, fachkundiger Hilfe bedienen kann; ein Anspruch des Mieters auf Übermittlung von Fotokopien von Rechnungsbelegen kommt deshalb nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn dem Mieter die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des Vermieters - oder dessen Bevollmächtigten - nicht zugemutet werden kann.

3. Ein Anspruch auf Übersendung weiterer Abrechnungsbelege wird auch nicht dadurch vertraglich begründet, dass der Bevollmächtigte des Vermieters dem vom Mieter beauftragten Mieterschutzverein auf dessen Bitte hin mehrere Belege zu der Betriebskostenabrechnung übermittelt hat.

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IBRRS 2006, 3725; IMRRS 2006, 2730
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Nebenkostenabrechnung: Einsichtnahme in Abrechnungsbelege?

BGH, Urteil vom 13.09.2006 - VIII ZR 105/06

1. Der Mieter preisfreien Wohnraums hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung.

2. Ein Anspruch des Mieters auf Übermittlung von Fotokopien von Rechnungsbelegen kommt deshalb nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn dem Mieter die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet werden kann.

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IBRRS 2006, 3708; IMRRS 2006, 2715
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - "Vorwegabzug" der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten

KG, Urteil vom 24.07.2006 - 8 U 224/05

Zur Notwendigkeit eines "Vorwegabzugs" der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten bei gemischt genutzten Gebäuden.*)

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IBRRS 2006, 3287; IMRRS 2006, 2375
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht - Verspätete Geltendmachung einer Nachforderung

BGH, Urteil vom 05.07.2006 - VIII ZR 220/05

Der Vermieter, der die Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB für die Abrechnung von Betriebskosten zunächst unverschuldet nicht einhalten kann, hat die verspätete Geltendmachung einer Nachforderung dennoch zu vertreten, wenn er sich damit auch dann noch unnötig viel Zeit lässt, nachdem ihm die notwendigen Unterlagen für die Abrechnung vorliegen. Im Regelfall ist er gehalten, die Nachforderung innerhalb von drei Monaten nach Wegfall des Abrechnungshindernisses zu erheben.*)

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IBRRS 2006, 4219; IMRRS 2006, 3041
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Betriebskostenabrechnung: Pauschale Beanstandungen unzulässig!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2006 - 10 U 164/05

Jede Beanstandung einer Betriebskostenabrechnung setzt voraus, dass der Mieter zuvor Einsicht in die Unterlagen genommen hat. Pauschale Beanstandungen muss der Vermieter nicht beachten.

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IBRRS 2006, 2841; IMRRS 2006, 1956
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verwirkung einer Nebenkostennachforderung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2006 - 10 U 169/05

1. Ein pauschales Bestreiten einzelner Positionen der Nebenkostenabrechnung ohne Einsicht in die Kostenbelege ist unzulässig.

2. Eine im Mietvertrag enthaltenen Regelung zur Abrechnungsfrist ist ohne weitere Anhaltspunkte keine Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Nachforderungen zu entnehmen.

3. Für eine Anwendung des vor dem Hintergrund der besonderen Schutzwürdigkeit des sozialen Wohnraummieters erlassenen § 20 Abs. 3 Satz 4 NMV 1970 besteht im Bereich der Gewerberaummiete kein Bedarf. Entsprechendes gilt für eine analoge Anwendung des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB.

4. Zu den Voraussetzungen der Verwirkung einer Nebenkostennachforderung.

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IBRRS 2006, 0839; IMRRS 2006, 0514
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Abrechnung Betriebskosten und Einsichtnahme in Abrechnungsbelege

BGH, Urteil vom 08.03.2006 - VIII ZR 78/05

1. Rechnet der Vermieter preisfreien Wohnraums über Betriebskosten in gemischt genutzten Abrechnungseinheiten ab, ist - soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben - ein Vorwegabzug der auf Gewerbeflächen entfallenden Kosten für alle oder einzelne Betriebskostenarten jedenfalls dann nicht geboten, wenn diese Kosten nicht zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Wohnraummieter führen.*)

2. Der Mieter preisfreien Wohnraums hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung.*)




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(09.03.2006) „Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 78/05) ist enttäuschend, sie schwächt die Mieterposition im Zusammenhang mit der Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung“, kommentierte der Deutsche Mieterbund (DMB) in eine ersten Stellungnahme.
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Bundesgerichtshof klärt weitere Fragen zur Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht
(08.03.2006) Der Beklagte ist Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung der Klägerin in Berlin. Mit ihrer Klage hat die Klägerin unter anderem Zahlung rückständiger Mieten sowie Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen verlangt. Der Beklagte hat beanstandet, dass die Klägerin die im selben Gebäude befindlichen Gewerbeflächen und die darauf entfallenden Kosten in den Betriebskostenabrechnungen nicht vorweg abgezogen und ihm darüber hinaus trotz eines entsprechenden Verlangens keine Fotokopien zu den einzelnen Abrechnungsbelegen überlassen habe. Im Übrigen hat der Beklagte wegen der von ihm beanstandeten Abrechnungsweise die Aufrechnung erklärt und Widerklage erhoben. Das Berufungsgericht hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben und die Widerklage insgesamt abgewiesen.
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