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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 76/03


Bester Treffer:
IBRRS 2004, 0721
BauvertragBauvertrag
Einbau einer Solaranlage: Kauf-oder Werkrecht?

BGH, Urteil vom 03.03.2004 - VIII ZR 76/03

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32 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2004, 306 BGH - Lieferung und Montage von Solar-Anlagen: Kauf- oder Werkvertrag?

1 Aufsatz gefunden
Die kaufmännische Rügepflicht am Bau
(Christian Meier)
Dokument öffnen IBR 2012, 1000

21 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 1048
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Mangel auf Vorleistung des Auftraggebers zurückzuführen: Auftragnehmer haftet trotzdem!

OLG München, Urteil vom 29.04.2015 - 20 U 2941/14

1. Der Vertrag über die Lieferung und Inbetriebnahme eines Blockheizkraftwerks ist als Werkvertrag zu qualifizieren. Angesichts der Komplexität der zum Erreichen der Funktionalität erforderlichen Anpassungsarbeiten gilt das auch dann, wenn für die Kosten der Inbetriebnahme lediglich ein Betrag von 1.500 Euro veranschlagt ist.

2. Der Auftragnehmer ist für einen Mangel seines Werks nicht verantwortlich, wenn dieser auf Vor- bzw. Teilleistungen anderer Unternehmer oder des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dies gilt jedoch nur, wenn der Auftragnehmer seinen Prüfungs- und Hinweispflichten nachgekommen ist.

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IBRRS 2018, 1636
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Lieferung und Montage eines Diffusionssystems: Kauf- oder Werkvertrag?

OLG Stuttgart, Urteil vom 29.12.2014 - 19 U 42/14

1. Ob es sich bei einem Vertrag über die Lieferung und Montage eines Diffusionssystems um einen Kauf- oder einen Werkvertrag handelt, ist vor allem auf die Art des zu liefernden Gegenstands, das Wertverhältnis von Lieferung und Montage sowie die Besonderheiten des geschuldeten Ergebnisses abzustellen.

2. Je mehr die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz auf den Auftraggeber im Vordergrund steht und je weniger dessen individuellen Anforderungen und die Montageleistung das Gesamtbild des Vertragsverhältnisses prägen, desto eher ist die Annahme eines Kaufvertrags (mit Montageverpflichtung) geboten.

3. Bei Schäden, die mit Mängeln zusammenhängen, sind neben dem eigentlichen Mangelschaden nur solche Folgeschäden in den Anwendungsbereich der §§ 635, 638 BGB a.F. einzubeziehen, die mit dem Mangel "eng und unmittelbar" zusammenhängen (sog. "nahe Mangelfolgeschäden").

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IBRRS 2014, 1597; IMRRS 2014, 0826
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwalt muss Mandanten über Erfolgsaussichten aufklären!

OLG Schleswig, Urteil vom 27.05.2014 - 11 U 88/13

1. Der Auftraggeber eines Rechtsanwalts muss eigenverantwortlich über Art und Weise einer gerichtlichen Rechtsverfolgung entscheiden können. Soweit er hierzu nicht in der Lage ist, muss der Rechtsanwalt ihn über die Notwendigkeit, Erfolgsaussichten und Gefahren eines Rechtsstreits ins Bild setzen Er muss über Unsicherheiten aufklären, die daraus folgen können, dass eine Rechtsfrage von der Bewertung der Umstände des Einzelfalls abhängt.*)

2. Mängelansprüche aus dem Kauf einer Brandmeldeanlage, welche u.a. über Kabelschächte in mehreren Räumen eines Gebäudes installiert werden soll, verjähren gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB in fünf Jahren, sofern von der Installation der Anlage die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der konkreten Zweckbestimmung des Gebäudes abhängt und diese aufgrund mangelnder Funktionalität der Komponenten der Anlage in Frage steht.*)

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IBRRS 2014, 2793
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Photovoltaikanlage ist kein Bauwerk: Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.04.2014 - 1 U 18/13

Die auf dem Dach eines Hauses errichtete Photovoltaik-Anlage, ist mangels Verbindung mit dem Erdboden kein Bauwerk im Sinne des Gesetzes.*)

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IBRRS 2015, 0044
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fachunternehmer muss auf fehlende Planung hinweisen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2014 - 22 U 101/13

1. Der Umfang der Prüfungs- bzw. Bedenkenhinweispflichten des Werkunternehmers hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es kommt auf das vom Unternehmer zu erwartende Fachwissen, die sonstigen Umstände der Vorgaben bzw. Vorleistungen bzw. Baubestände und die Möglichkeiten zur Untersuchung an. An einen als Fachbetrieb (hier: für "Automatische Türanlagen" und "Garagentorantriebe") firmierenden Werkunternehmer sind hohe Anforderungen an seine Prüfungs- und Bedenkenhinweispflichten zu stellen.*)

2. Übernimmt ein Werkunternehmer - erst recht ein Fachunternehmer - Leistungen aus seinem Fachgebiet in Kenntnis des Umstands, dass der Auftraggeber keine Planung zur Verfügung stellt, so kann er sich jedenfalls nicht mit Erfolg auf eine Enthaftung bzw. ein Mitverschulden des Auftraggebers berufen, solange er die Notwendigkeit der Planung der Werkleistung durch einen Dritten (insbesondere einen Architekten oder Fachingenieur) nicht rechtzeitig im Rahmen seiner Prüfungs- und Bedenkenhinweispflichten geltend macht.*)

3. Nach § 346 Abs. 1 BGB müssen zwar grundsätzlich auch die gezogenen Nutzungen (Gebrauchsvorteile i.S.v. § 100 BGB) herausgegeben werden. Dies gilt aber nicht, wenn wesentliche Gebrauchsvorteile einer erheblich mangelhaften Werkleistung (hier: Schiebetüre als Eingangsabschlusstüre) im Zeitraum seit der Montage nicht feststellbar sind, d.h. bei Null liegen.*)

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IBRRS 2013, 2517
Mit Beitrag
AGBAGB
Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist in AGB unwirksam!

BGH, Urteil vom 29.05.2013 - VIII ZR 174/12

1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden (Bestätigung von BGH, Urteile vom 15. November 2006 VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31 Rn. 19; vom 26. Februar 2009 Xa ZR 141/07, NJW 2009, 1486 Rn. 17).*)

2. Zu der Frage, ob bei einem Gebrauchtwagenkauf, wenn der Verkäufer vor der Übergabe des Fahrzeugs auf Wunsch des Käufers eine Flüssiggasanlage einbaut, ein Kaufvertrag oder ein gemischter Vertrag vorliegt.*)

3. Zu den Anforderungen an eine Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO (Fortführung von BGH, Urteile vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 Rn. 19; vom 24. Juni 2009 - VIII ZR 332/07, NJW-RR 2009, 1404 Rn. 16; vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 84/10, NJW 2013, 525 Rn. 23 f.; vom 23. Oktober 1991 - XII ZR 144/90, WM 1992, 36 unter 3 a).*)

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IBRRS 2013, 3640
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abgrenzung Kaufvertrag mit Montageverpflichtung vom Werkvertrag?

BGH, Beschluss vom 16.04.2013 - VIII ZR 375/11

1. Für die Einordnung eines Vertragsverhältnisses als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung oder als Werkvertrag kommt es darauf an, auf welcher der beiden Leistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt.

2. § 478 Abs. 2 BGB ist nicht analog auf die Fälle anzuwenden, in denen ein Werkvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher am Ende der Lieferkette steht.

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IBRRS 2011, 3218; IMRRS 2011, 2329
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Allgemeines Vertragsrecht - Einbau von Serienprodukt: Werk- oder Kaufvertrag?

OLG Oldenburg, Urteil vom 23.08.2011 - 13 U 59/11

1. Ein Vertrag über die Lieferung und den Einbau einer serienmäßig hergestellten LPG-Autogasanlage ist als Werkvertrag - nicht als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung - anzusehen.*)

2. Ist es dem Kunden infolge eines Mangels der Autogasanlage nicht möglich, sein Fahrzeug im Gasbetrieb zu nutzen, kann er gemäß § 281 Abs. 1 BGB verlangen so gestellt zu werden, als wäre ein Gasbetrieb möglich und damit die vom Kunden angestrebte Ersparnis an Treibstoffkosten zu erzielen gewesen.*)

3. Ist der Kunde vom Vertrag zurückgetreten und macht er zusätzlich den Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 281 Abs. 1 BGB geltend (§ 325 BGB), muss er sich bei der Schadensberechnung die rücktrittsbedingt ersparte Gegenleistung anrechnen lassen. Ein ersatzfähiger Schaden liegt damit regelmäßig nicht vor, solange die Ersparnis an Treibstoffkosten die Höhe des Entgelts für die Lieferung und den Einbau der Autogasanlage noch nicht erreicht hat.*)

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IBRRS 2011, 0788; IMRRS 2011, 0580
Mit Beitrag
Beruf, Handwerk und GewerbeBeruf, Handwerk und Gewerbe
Zum Schaden bei verspäteter Montage einer Photovoltaikanlage

OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.02.2011 - 1 U 31/10

1. Die Zusage des Verkäufers oder des für ihn auftretenden Verhandlungsführers zur Höhe der zu erzielenden Einspeisevergütung bei einer erst zu errichtenden Photovoltaikanlage begründet weder eine Beschaffenheitsvereinbarung noch eine Beschaffenheitsgarantie der Kaufsache.*)

2. Bei einer schuldhaft fehlerhaften Beratung des Erwerbers einer Photovoltaikanlage durch den Verkäufer oder dessen Verhandlungsführer zur Höhe der zu erzielenden Einspeisevergütung kann der Erwerber im Wege des Schadensersatzes im Regelfall nur den Ersatz des negativen Interesses verlangen.*)

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IBRRS 2005, 1519
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Gemischter Vertrag: Welches Recht anwendbar?

OLG Brandenburg, Urteil vom 01.12.2004 - 13 U 30/04

Je mehr bei einem gemischten Vertrag die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz auf den Besteller im Vordergrund steht und je weniger die individuellen Anforderungen des Kunden und die geschuldete Montageleistung das Gesamtbild des Vertragsverhältnisses prägen, desto eher ist die Annahme eines Kaufvertrages geboten.

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IBRRS 2004, 0721
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einbau einer Solaranlage: Kauf-oder Werkrecht?

BGH, Urteil vom 03.03.2004 - VIII ZR 76/03

Verpflichtet sich ein Unternehmer, einen Gegenstand (hier: Solaranlage) zu liefern und zu montieren, so kommt es für die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses als Kaufvertrag (mit Montageverpflichtung) oder als Werkvertrag darauf an, auf welcher der beiden Leistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt. Dabei ist vor allem auf die Art des zu liefernden Gegenstandes, das Wertverhältnis von Lieferung und Montage sowie auf die Besonderheiten des geschuldeten Ergebnisses abzustellen.*)

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2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
B. Dreiteilung nach § 634a Abs. 1 BGB
I. Fünfjährige Verjährung der Ansprüche wegen Mängeln am Bauwerk und an Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk

§ 650 BGB Anwendung des Kaufrechts (Bruinier)
B. Der Anwendungsbereich des § 650 BGB
II. „Lieferung“


2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

2. Lieferung mit Montageverpflichtung ( Rn. 113-116)