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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 46/07


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 0656; IMRRS 2008, 0454
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung aus verschiedenen Leistungsphasen

BGH, Urteil vom 24.01.2008 - VII ZR 46/07

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19 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2008, 222 BGH - Haftung wegen Ausführungsplanung rechtskräftig verneint: Anspruch aus anderen Leistungsphasen?

14 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 1400; IMRRS 2010, 0956
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Ausgleichsleistungen bei Flugannullierung

BGH, Urteil vom 26.11.2009 - Xa ZR 132/08

Im Falle des Code-Sharing ist nur dasjenige Luftfahrtunternehmen, das den Flug tatsächlich durchführt, ausführendes Luftfahrtunternehmen im Sinne des Art. 2 Buchst. b FluggastrechteVO und damit im Falle der Annullierung des Fluges zu Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen verpflichtet.*)

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IBRRS 2009, 3222; VPRRS 2009, 0294
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Klausel zum Baubeginn in öffentlichen Ausschreibungen

BGH, Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 152/08

1. Sieht eine Ausschreibung in einem öffentlichen Vergabeverfahren vor, dass der Auftragnehmer spätestens 12 Werktage nach Zuschlag mit den Bauarbeiten zu beginnen hat, ist dies dahin zu verstehen, dass der vertraglich vorgesehene Baubeginn an die ausgeschriebene Zuschlagsfrist anknüpft, wenn der Zuschlag später erfolgt. In diesem Fall ist der tatsächliche Zuschlagstermin nicht maßgebend.*)

2. Ein Mehrvergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B kann dem der Verlängerung der Bindefrist zustimmenden Auftragnehmer wegen einer verzögerten Vergabe grundsätzlich nur erwachsen, wenn dies eine Änderung der Leistungspflichten zur Folge hat.*)

3. Wird der Zuschlag nach Verlängerung der Bindefristen durch die Bieter später erteilt als in der Ausschreibung vorgesehen, kann ein Mehrvergütungsanspruch nicht allein daraus hergeleitet werden, dass sich im Hinblick auf die verspätete Zuschlagserteilung die Kalkulationsgrundlagen geändert haben.*)

4. Maßgeblich für die in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B zu ermittelnde Höhe des Mehrvergütungsanspruchs, der auf einer durch eine verzögerte Vergabe verursachten Bauzeitverschiebung beruht, sind grundsätzlich nur diejenigen Mehrkosten, die ursächlich auf die Verschiebung der Bauzeit zurückzuführen sind.*)




IBRRS 2009, 1236; IMRRS 2009, 0747
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Falschbezeichnung von Wohngeldforderung: Bindung?

LG Mönchengladbach, Beschluss vom 04.11.2008 - 5 T 239/08

1. Das Vollstreckungsgericht ist gemäß § 10 Abs. 3 S. 2 ZVG an die Falschbezeichnung einer Wohngeldforderung im Vollstreckungsbescheid als Forderung aus Miete gebunden, ohne dass eine anderweitige Glaubhaftmachung gemäß § 10 Abs. 3 S. 3 ZVG möglich wäre.*)

2. Der Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung in der Rangklasse 2 (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) umfasst als „Minus“ den Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung in der Rangklasse 5 (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG).*)

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IBRRS 2008, 0656; IMRRS 2008, 0454
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung aus verschiedenen Leistungsphasen

BGH, Urteil vom 24.01.2008 - VII ZR 46/07

Die Rechtskraft einer Entscheidung über Schadensersatzansprüche gegen den Architekten wegen Nichtausführung einer Ausführungsplanung steht einer Klage auf Ersatz desselben Schadens wegen Fehlern des Architekten bei der gesondert zu beurteilenden Entwurfsplanung, Bauüberwachung und der Abnahme des Bauwerks dann nicht entgegen, wenn aus dem Vortrag im ersten Prozess eindeutig hervorgeht, dass ausschließlich die fehlende Ausführungsplanung Gegenstand des Rechtsstreits war.*)

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 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 14

3 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

c) Darlegungs- und Beweislast ( Rn. 80-81)


1 Abschnitt im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

A. Notwendigkeit der Feststellungsklage ( Rn. 1-8a)