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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 46/07
BGH, Urteil vom 24.01.2008 - VII ZR 46/07
Volltext10 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2008, 222 | BGH - Haftung wegen Ausführungsplanung rechtskräftig verneint: Anspruch aus anderen Leistungsphasen? |
5 Volltexturteile gefunden |
OLG Hamm, Urteil vom 11.01.2022 - 24 U 65/20
1. Bei der Bestimmung der Schadenshöhe wegen fehlerhafter Baukostenermittlung ist ein Vergleich der Vermögenslagen des Auftraggebers mit bzw. ohne den haftungsbegründenden Fehler des Architekten unter Berücksichtigung der Grundsätze der Vorteilsausgleichung vorzunehmen.
2. In der Architektenhaftung besteht keine Vermutung beratungsgerechten Verhaltens. Bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Baukostenermittlung des Architekten muss der Auftraggeber neben der Pflichtwidrigkeit und dem Schaden auch die Ursächlichkeit der Vertragsverletzung für den Schaden dartun und nachweisen.
3. Ein Vorteilsausgleich findet dort seine Grenze, wo das Ergebnis dem Zweck des Ersatzanspruchs zuwiderläuft, das heißt dem Auftraggeber nicht mehr zuzumuten ist und den Architekten unangemessen entlastet.
VolltextOLG Hamburg, Urteil vom 11.11.2020 - 8 U 145/19
1. Die Beschlussfassung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein Akt der inneren Willensbildung, kein rechtsgeschäftliches Handeln nach außen. Die Eigentümer sind deshalb nicht in der Lage, auf einen Vertragsschluss mit einem Architekten gerichtete Willenserklärungen für die Wohnungseigentümergemeinschaft abzugeben. Sie haben keine Vertretungsmacht.
2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft, die einen Verwalter hat, wird durch den Verwalter vertreten.
3. Ohne einen wirksamen Architektenvertrag besteht keine Bauüberwachungspflicht des Architekten. Auch ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Pflichten eines Geschäftsführers ohne Auftrag bei der Ausführung des Geschäfts besteht nicht.
VolltextOLG Dresden, Urteil vom 12.12.2019 - 10 U 35/18
1. Der mit der Objektüberwachung beauftragte Architekt hat die Abschlagsrechnungen der Bauunternehmer daraufhin zu überprüfen, ob die abgerechneten Leistungen rechnerisch, vertragsgemäß und fachtechnisch einwandfrei erbracht sind.
2. Bei Pauschalpreisverträgen besteht eine (geringe) Einschätzungstoleranz hinsichtlich des erreichten Leistungsstands und der Bewertung von Mängeln. Eine rechnerische Zuvielfreigabe von 1,8% liegt innerhalb dieses Toleranzrahmens und stellt keinen Prüffehler dar.
OLG Köln, Urteil vom 20.12.2012 - 24 U 52/12
1. Besteht keine Verpflichtung des Verkäufers einer Immobilie, ein Bauunternehmen für die Renovierung des Objekts zu vermitteln, so besteht kein Schadensersatzanspruch wegen nicht erbrachter Bauleistungen gegen den Verkäufer, weil der Bauunternehmer inzwischen insolvent geworden ist.
2. Sind in einem Werbeprospekt ausdrücklich die Kosten für Kauf und Renovierung unterschieden und wird der Bauunternehmer lediglich als Kooperationspartner bezeichnet, der auf den Kauf abgestimmte Leistungen anbietet, so rechtfertig dies nicht die Annahme einer Geselschaft, die auf Schadensersatz haftbar wäre.
VolltextBGH, Urteil vom 24.01.2008 - VII ZR 46/07
Die Rechtskraft einer Entscheidung über Schadensersatzansprüche gegen den Architekten wegen Nichtausführung einer Ausführungsplanung steht einer Klage auf Ersatz desselben Schadens wegen Fehlern des Architekten bei der gesondert zu beurteilenden Entwurfsplanung, Bauüberwachung und der Abnahme des Bauwerks dann nicht entgegen, wenn aus dem Vortrag im ersten Prozess eindeutig hervorgeht, dass ausschließlich die fehlende Ausführungsplanung Gegenstand des Rechtsstreits war.*)
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