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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 29/96


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0606; IMRRS 2000, 0209
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 26.09.1997 - V ZR 29/96

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69 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2013, 224 OLG Karlsruhe/BGH - Aufklärungspflicht vorvertraglich verletzt: Vertragsauflösung als Schadensersatz!
IBR 1998, 124 BGH - Grundsatzentscheidung zum Schadensersatzanspruch nach fehlerhafter Aufklärung

64 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2002, 0288
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 18.09.2001 - X ZR 107/00

Zur Frage der Anfechtung eines Vergleiches i.S.d. § 779 BGB wegen arglistiger Täuschung und Bedrohung.




IBRRS 2001, 1171
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 23.01.2001 - VIII ZR 105/01

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2004, 2955; IMRRS 2004, 1808
ImmobilienImmobilien
Rückschluß auf verwerfliche Gesinnung aus grobem Missverhältnis

BGH, Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 437/99

1. Ist bei einem auf entgeltlichen Erwerb eines Grundstücks gerichteten Rechtsgeschäft das Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob, so ist der Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten auch dann zulässig, wenn er keine Kenntnis von dem Wertverhältnis hat.*)

2. Die damit begründete tatsächliche Vermutung hat der Tatrichter bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen. Sie kann nur dann nicht zur Anwendung kommen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist.*)

3. Auch wenn für den Begünstigten die Voraussetzungen des § 819 Abs. 1 BGB nicht erfüllt sind, findet die Saldotheorie zum Nachteil der durch ein wucherähnliches und nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidriges Geschäft benachteiligten Partei keine Anwendung.*)

4. Wird auf Rechtsmittel einer Klage im Hauptantrag stattgegeben, so ist die in der Vorinstanz auf einen Hilfsantrag ergangene Verurteilung auch dann von Amts wegen aufzuheben, wenn diese mit einer unselbständigen Anschlußberufung angefochten wurde. Die unselbständige Anschlußberufung ist aber so zu verstehen, daß sie nur unter der Bedingung eingelegt ist, daß die gegen die Abweisung des Hauptantrages gerichtete Hauptberufung ohne Erfolg bleibt.*)

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IBRRS 2001, 0581
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 12.01.2001 - V ZR 322/99

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2000, 0874; IMRRS 2000, 0283
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell

BGH, Urteil vom 07.09.2000 - VII ZR 443/99

1. Die zum Bauherrenmodell entwickelten Prospekthaftungsgrundsätze im engeren Sinne sind auch auf den Erwerb im Bauträgermodell anwendbar.

2. Zu den notwendigen Informationen in einem Prospekt einer Immobilienanlage zählen richtige und unmißverständliche Angaben über Wohnflächen und deren Berechnungsgrundlage.




IBRRS 2006, 0126; IMRRS 2006, 0061
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Haftung bei Belehrung über Insolvenzfestigkeit bei Vollstreckung

BGH, Urteil vom 06.07.2000 - IX ZR 198/99

1) Ein Rechtsanwalt, der einen Gläubiger wegen der Vollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil berät, muß diesen über das Risiko mangelnder Insolvenzfestigkeit der Sicherungsvollstreckung belehren, wenn er weiß oder wissen muß, daß der Schuldner in angespannten finanziellen Verhältnissen lebt und seinen Sitz in den neuen Bundesländern hat oder ihn dorthin verlegen will.*)

2) Wenn im Haftpflichtprozeß die Frage, ob dem Anspruchsteller durch die schuldhafte Pflichtverletzung des Rechtsanwalts ein Schaden entstanden ist, vom Ausgang eines anderen Verfahrens abhängt, muß das Regreßgericht selbst prüfen, wie jenes Verfahren richtigerweise zu entscheiden (gewesen) wäre. Dies gilt auch dann, wenn das andere Verfahren unterbrochen ist und noch fortgesetzt werden kann.*)

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IBRRS 2000, 1841
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 06.06.2000 - XI ZR 235/99

BGB §§ 276 Fa, 242 AEine Gebietskörperschaft kann wegen Verschuldens bei Vertragsschluß auf Ersatz des Vertrauensschadens in Anspruch genommen werden, wenn der Vertragspartner nicht auf ein aufsichtsbehördliches Zustimmungs- oder Genehmigungserfordernis hingewiesen wurde.BGH, Urteil vom 6. Juni 2000 - XI ZR 235/99 - OLG Karlsruhe LG Freiburg*)

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IBRRS 2000, 0854; IMRRS 2000, 0273
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

BGH, Urteil vom 30.05.2000 - IX ZR 121/99

a) Bringt ein Rechtsanwalt seinen Mandanten in Kontakt zu einem Makler und veranlaßt er diesen, für die Vermittlung eines Geschäfts eine sittenwidrig überhöhte Provision zu nehmen und davon einen wesentlichen Teil an den Anwalt abzuführen, kann ein Anspruch des Mandanten gegen den Rechtsanwalt aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung begründet sein, wenn dieser ihn nicht rechtzeitig auf die Provisionsbeteiligung hingewiesen hat.*)

b) Ein Schaden des Mandanten infolge einer überhöhten Maklerprovision ist nicht schon deshalb zu verneinen, weil er trotz des unangemessenen Maklerhonorars einen höheren Kaufpreis erlangt hat, als er ihn ohne die Einschaltung dieses Maklers erzielt hätte. Vielmehr kommt es allein darauf an, wie der Mandant wirtschaftlich stände, wenn der Makler korrekt gehandelt hätte.*)

c) Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vereinbarung eines anwaltlichen Pauschalhonorars wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist.*)

d) Der Anspruch des Mandanten auf Rückgewähr des zur Erfüllung einer sittenwidrigen Gebührenvereinbarung gezahlten Anwaltshonorars verjährt nicht in der kurzen Frist des § 196 BGB, sondern erst nach 30 Jahren.*)

e) Erteilt der Anwalt dem Mandanten den Rat, ein ihm gehörendes Grundstück nicht an den zunächst vorgesehenen Erwerber zu veräußern, und vermittelt er in engem Zusammenhang damit den Kontakt zu einem Makler, der einen neuen Käufer suchen soll, hat der Anwalt eine ihm vom Makler ohne Kenntnis des Auftraggebers gewährte Provision an diesen herauszugeben.*)

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IBRRS 2007, 4032; IMRRS 2007, 1853
ImmobilienImmobilien
Rechtsmängelhaftung bzw. Nichterfüllungshaftung des Verkäufers

BGH, Urteil vom 21.01.2000 - V ZR 387/98

Erfüllt ein Verkäufer nicht die Pflicht, das Eigentum an dem gekauften Gegenstand frei von Rechten Dritter zu übertragen, so liegt kein Fall der Teilerfüllung im Sinne des § 325 Abs. 1 Satz 2 BGB vor, sondern ein Fall der (vollständigen) Nichterfüllung.*)

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IBRRS 1999, 0921
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 22.12.1999 - VIII ZR 111/99

BGB § 138 (B b)Zur Frage der Sittenwidrigkeit der Preisgestaltung beim Verkauf von Sondermünzen durch den gewerblichen Münzhandel.BGH, Urteil vom 22. Dezember 1999 - VIII ZR 111/99 - OLG Braunschweig LG Braunschweig*)

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IBRRS 2000, 0703; IMRRS 2000, 0234
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler

BGH, Urteil vom 27.11.1998 - V ZR 344/97

Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels der Steuerersparnis

a) Bei einem auf Steuerersparnis angelegten Immobilienverkauf kann die Erstellung eines "persönlichen Berechnungsbeispiels" über die beim Käufer auftretenden steuerlichen Auswirkungen Gegenstand eines besonderen Beratungsvertrags sein.

b) Die Verletzung einer vertraglich übernommenen Beratungspflicht löst auch dann einen Schadensersatzanspruch aus, wenn sie die objektbezogene Voraussetzung eines Steuervorteils (BGHZ 114, 263) zum Gegenstand hat und nur auf Fahrlässigkeit beruht.

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IBRRS 2005, 1667; IMRRS 2005, 0876
ProzessualesProzessuales
Patentrecht - Krankenhausmüllentsorgungsanlage: Anfechtung von Lizenzvertrag

BGH, Urteil vom 03.02.1998 - X ZR 18/96

Zur Anfechtung eines Lizenzvertrages wegen arglistiger Täuschung durch unrichtige Angaben zur Schutzrechtslage (hier: Hinweis auf Patentschutz bei in Wahrheit lediglich vorliegender veröffentlichter Patentanmeldung und Gebrauchsmustereintragung).*)

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IBRRS 2000, 0618; IMRRS 2000, 0214
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 19.12.1997 - V ZR 112/96

Vertrauensschaden des Käufers bei Unterbleiben der Aufklärung über die Sozialbindung der gekauften Wohnung und über die Kostendeckung der Erträge

Zum Vertrauensschaden des Käufers bei Unterbleiben der Aufklärung über die Sozialbindung der gekauften Wohnung und im Falle der unzutreffenden Angabe des Verkäufers, die Mieterträge und Steuerersparnisse machten die laufenden Unkosten der Finanzierung wett (im Anschluß an Senatsurt. v. 26. September 1997, V ZR 29/96).

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IBRRS 2000, 0606; IMRRS 2000, 0209
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 26.09.1997 - V ZR 29/96

Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

a) Die Rückgängigmachung eines Vertrages unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß setzt einen Vermögensschaden voraus.

b) Ein Vermögensschaden tritt nicht automatisch mit der Eingehung des Vertrages ein, sondern bedingt, daß der Vertragsschluß für den Betroffenen unter Berücksichtigung der für die Schadensfeststellung allgemein anerkannten Grundsätze wirtschaftlich nachteilig gewesen ist.

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 Anzeige der Treffer:  [11 bis 50] 51 bis 64

2 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

2. Selbstständiger Beratungsvertrag ( Rn. 158-165)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

1. Schadensfeststellung (VOB/B § 6 Abs. 6 Rn. 87-89)