Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 29/96


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0606; IMRRS 2000, 0209
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 26.09.1997 - V ZR 29/96

Dokument öffnen Volltext

69 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
2 Beiträge gefunden
IBR 2013, 224 OLG Karlsruhe/BGH - Aufklärungspflicht vorvertraglich verletzt: Vertragsauflösung als Schadensersatz!
IBR 1998, 124 BGH - Grundsatzentscheidung zum Schadensersatzanspruch nach fehlerhafter Aufklärung

64 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 4200
__ibr-online____ibr-online__

BGH, Urteil vom 28.10.2014 - VI ZR 15/14

Werden aus öffentlichen Mitteln Wohnbauförderungsdarlehen infolge falscher Angaben einem Bauherrn gewährt, der die Voraussetzungen für die Leistung dieser Subvention (hier: nach den Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes - WoFG) nicht erfüllt, besteht der Schaden des Darlehensgebers schon in der Eingehung der Darlehensverpflichtung mit dem nicht förderungswürdigen Bauherrn (Fortführung von Senatsurteil vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 306/03, BGHZ 161, 361).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1743; IMRRS 2014, 0910
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstück mangelhaft: Wann ist die Mängelbeseitigung unverhältnismäßig?

BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 275/12

1. Stellen sich die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten als unverhältnismäßig dar, so kann der Käufer von dem Verkäufer nur Ersatz des mangelbedingten Minderwerts der Sache verlangen.*)

2. Ob die Kosten unverhältnismäßig sind, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der in § 439 Abs. 3 BGB genannten Kriterien festzustellen.*)

3. Bei Grundstückskaufverträgen kann als erster Anhaltspunkt davon ausgegangen werden, dass die Kosten der Mängelbeseitigung unverhältnismäßig sind, wenn sie entweder den Verkehrswert des Grundstücks in mangelfreiem Zustand oder 200% des mangelbedingten Minderwerts übersteigen.*)

4. Für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Kosten kommt es auf den Beginn der Mängelbeseitigung durch den Käufer an. Stellt sich während deren Ausführung heraus, dass die Kosten höher als erwartet sind, steht dies einer Ersatzpflicht nur entgegen, wenn ein wirtschaftlich denkender Käufer die Arbeiten auch unter Berücksichtigung der bereits angefallenen Kosten nicht fortführen würde bzw. fortgeführt hätte.*)




IBRRS 2013, 2119
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 18.04.2013 - V ZR 231/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 1722; IMRRS 2013, 0999
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Drohung mit Mandatsniederlegung widerrechtlich?

BGH, Urteil vom 07.02.2013 - IX ZR 138/11

Veranlasst der Rechtsanwalt den persönlich nicht haftenden Gesellschafter seiner Mandantin erstmals unmittelbar vor einem anberaumten Gerichtstermin mit dem Hinweis, anderenfalls das Mandat niederzulegen, zum Abschluss einer Haftungsübernahme, kann hierin eine widerrechtliche Drohung liegen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4629; IMRRS 2012, 3310
SachverständigeSachverständige
Vorbehaltlose Zuschreibungen nur auf gesicherter Grundlage!

LG Köln, Urteil vom 28.09.2012 - 2 O 457/08

1. Eine kunsthistorische Analyse reicht alleine noch nicht aus für eine sichere Zuschreibung eines Gemäldes.

2. Mit Beginn der Vertragsverhandlungen durch Überreichen des Auktionskatalogs den Sachverständigen die Pflicht, auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen der Erwerber Rücksicht zu nehmen. Diese Pflicht konkretisiert sich darin, im Katalog zutreffende Angaben auf gesicherter Grundlage zu machen.

3. Welche Maßnahmen der Auktionator ergreifen muss, um von der Echtheit eines Gemäldes ausgehen zu dürfen,hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Frage, in welchem Umfang die Qualität des in Frage stehenden Gemäldes, sein unmittelbarer Eindruck, die Umstände der Einlieferung, die Plausibilität der behaupteten Provenienz und das Einfügen dieser Umstände in den bekannten Kontext des behaupteten Werkes Zweifel an der Authentizität des Gemäldes begründeten oder beruhigten.

4. Der Umfang der Prüfungspflicht des Kunsthändlers bestimmt sich weiter nach der Bedeutung des Werkes; bei einem gewöhnlichen Gemälde sind dem Kunsthändler weniger eingehende Prüfungen zumutbar als bei Werken, die der Auktionator zu einem ungewöhnlich hoch festgesetzten Mindestgebot - hier: 800.000 Euro - in seinen Katalog aufnimmt.

5. Das Einholen eines naturwissenschaftlichen Gutachtens ist nicht stets erforderlich wegen des damit verbundenen Substanzeingriffs. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn eine vorbehaltlose Zuschreibung des Kunstgegenstands aufgrund es Wertes außerordentlich wichtig ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 2999; IMRRS 2012, 2168
VersicherungenVersicherungen
Ansprüche gegen englische Lebensversicherung

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 151/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 2895; IMRRS 2012, 2115
VersicherungenVersicherungen
Erfüllungsansprüche gegen Lebensversicherung

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 164/11

1. Zu Erfüllungsansprüchen bei einer anteilsgebundenen Lebensversicherung ("Wealthmaster Noble"), wenn nach dem Versicherungsschein vorbehaltlos regelmäßige Auszahlungen während der Laufzeit des Vertrages vorgesehen sind und die in Bezug genommenen Policenbedingungen einschränkende Regelungen für die Einlösung von Anteilen auf schriftlichen Antrag des Versicherungsnehmers vorsehen.*)

2. Stellt sich der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Anlagegeschäft dar, so ist der Versicherer entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Aufklärung bei Anlagegeschäften verpflichtet, den Kläger bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen über alle Umstände verständlich und vollständig zu informieren, die für seinen Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind.*)

3. Wird eine Lebensversicherung unter Verzicht auf ein eigenes Vertriebssystem ausschließlich über rechtlich selbständige Vermittler und von diesen eingesetzte Untervermittler vertrieben (Strukturvertrieb), so sind diese Vermittler im Rahmen der geschuldeten Aufklärung im Pflichtenkreis des Versicherers tätig; dieser muss sich ihr Verhalten und ihre Erklärungen insoweit zurechnen lassen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 1564; IMRRS 2012, 1137
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Arglistiges Verschweigen beim Immobilienverkauf

BGH, Urteil vom 16.03.2012 - V ZR 18/11

Das Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers, dass er sich über die Ursache der sichtbaren Symptome eines Mangels (Feuchtigkeitsflecken) nicht sicher sei, stellt kein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar.*)




IBRRS 2011, 2567; IMRRS 2011, 1871
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kaufvertrag: Kaufpreiszahlungsbestätigung als Vorausquittung

BGH, Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 221/10

Wird in einem notariellen Grundstückskaufvertrag die Kaufpreiszahlung bestätigt, obwohl sie erst nach der Beurkundung erfolgen soll, stellt die Bestätigung eine Vorausquittung dar. Diese hat für sich genommen weder die Nichtigkeit als Scheingeschäft noch die Formnichtigkeit des Vertrags zur Folge.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0637; IMRRS 2011, 0465
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Schadensersatz des arglistig getäuschten Käufers

BGH, Urteil vom 18.01.2011 - VI ZR 325/09

Der gegen einen Dritten gerichtete Schadensersatzanspruch des arglistig getäuschten Käufers gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn die Täuschung nicht erfolgt wäre (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 25. November 1997 - VI ZR 402/96).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3261; IMRRS 2010, 2389
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers

BGH, Urteil vom 08.07.2010 - III ZR 249/09

Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagevermittlers ergibt sich nicht schon allein daraus, dass es der Anleger unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen und auf diese Weise die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters oder -vermittlers auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 3108; IMRRS 2010, 2266
ImmobilienImmobilien
Arglistige Täuschung beim Grundstückskauf

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.02.2010 - 4 U 571/07

Stellt der Verkäufer auf Nachfrage die Eigentumsverhältnisse an der Grundstückseinfahrt falsch dar, ist der Käufer zur Anfechtung des Vertrages berechtigt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0272; IMRRS 2010, 0167
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Prognosen im Verkaufsprospekt sollen keine Mutmaßungen sein

OLG Frankfurt, Urteil vom 20.01.2009 - 5 U 159/06

1. Der Verkaufsprospekt dient grundsätzlich dazu, den Erwerber in die Lage zu versetzen, die Anlage zu beurteilen und sein Risiko einzuschätzen. Der Erfolg einer Immobilieninvestition steht und fällt mit der künftigen Entwicklung der Mieten.

2. Die Prospektpflichtigen übernehmen grundsätzlich zwar keine Gewähr dafür, dass die im Prospekt getroffenen Voraussagen auch eintreffen, eine Verantwortlichkeit besteht aber insofern, als Prognosen ausreichend durch Tatsachen gestützt und kaufmännisch vertretbar sein müssen.

3. Der Anleger will sich darauf verlassen können, dass es sich, soweit sich aus dem Prospekt nicht deutlich etwas anderes ergibt, bei einer Prognose um keine Mutmaßung handelt, sondern um eine Schlussfolgerung aus nachgeprüften Tatsachen oder Wertfeststellungen, die auf einer sorgfältigen Analyse aller hierfür maßgeblichen Voraussetzungen beruhen.

4. Für den auf Rückabwicklung gerichteten Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss ist Voraussetzung, dass dem Anleger überhaupt mit der Anlage ein Schaden erwachsen ist, d.h. dass seine Anlage minderwertig ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 1028
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Beweislast bei Ersatzanspruch gegen GmbH-Geschäftsführer

BGH, Beschluss vom 18.02.2008 - II ZR 62/07

1. Zur Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzansprüchen gegen einen GmbH-Geschäftsführer gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG (vgl. BGHZ 152, 280).*)

2. § 43 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 9 b Abs. 1 GmbHG betrifft nur Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer aus § 43 Abs. 3 Satz 1 GmbHG (vgl. Sen. Urt. v. 15. September 2002 - II ZR 107/02, ZIP 2002, 2128, 2130; vom 7. April 2003 - II ZR 193/02, ZIP 2003, 95 f.).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 0376; IMRRS 2008, 0253
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Falschauskunft über Restitutionsbefangenheit des Grundstücks

BGH, Urteil vom 17.01.2008 - III ZR 224/06

1. Erhält der Maklerkunde vom Verkäufer während der Vertragsverhandlungen und während der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags die unzutreffende Auskunft, das Grundstück sei nicht restitutionsbefangen, und schließt er deshalb den Kaufvertrag ab, steht ihm wegen der Verletzung von Pflichten des durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen entstandenen Schuldverhältnisses, sofern er hierdurch einen Schaden erlitten hat, ein Schadensersatzanspruch zu, der den Verkäufer nach § 249 Abs. 1 BGB verpflichtet, den Käufer so zu stellen, als habe er den Kaufvertrag nicht geschlossen.*)

2. Löst sich der Käufer unter solchen Umständen vom Kaufvertrag, ehe die nach der Grundstücksverkehrsordnung erforderliche Genehmigung erteilt wird, wird der Kaufvertrag nicht wirksam; ein Provisionsanspruch des Maklers entsteht dann nicht.*)

3. Während des Schwebezustands bis zur Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung stehen dem Käufer in Bezug auf die Restitutionsbefangenheit des Grundstücks keine Gewährleistungsansprüche zur Verfügung, die Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen berühren könnten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 1571; IMRRS 2008, 1067
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Beratungspflichten über Mietpoolgefahren

BGH, Urteil vom 09.11.2007 - V ZR 281/06

Wenn der Käufer auf Empfehlung des Verkäufers einem Mietpool beitritt, muss nicht nur das Risiko erhöhter Instandsetzungskosten, sondern auch das Vermietungsrisiko fremder Wohnungen nicht nur angesprochen, sondern auch - etwa durch Abschläge bei den Einnahmen oder durch Zuschläge bei den monatlichen Belastungen - angemessen bei der Darstellung der Erträge berücksichtigt werden. Dabei hat der Verkäufer im Zeitpunkt der Beratung bereits abzusehende ungünstige Veränderungen der Mieteinnahmen oder Unterhaltungskosten zu berücksichtigen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2630; IMRRS 2007, 0941
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wohnungskauf: Wirtschaftliche Erwartungen als Geschäftsgrundlage?

BGH, Urteil vom 30.03.2007 - V ZR 89/06

1. Dass die wirtschaftlichen Folgen eines Kaufs der Erwartung des Käufers nicht entsprechen, führt allein nicht zu einem Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer auf Rückabwicklung des Vertrags.*)

2. Ein Anspruch wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten oder wegen Verletzung von Pflichten aus einem selbständigen Beratungsvertrag kann auf die Freistellung von den Pflichten aus dem Kaufvertrag gegen Rückübertragung des Kaufgegenstands gerichtet werden, wenn dem Käufer durch die Pflichtverletzung ein Vermögensschaden entstanden ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2760; IMRRS 2007, 1032
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftung wegen Angaben eines Mietpoolergebnisses

KG, Urteil vom 30.01.2007 - 4 U 192/05

Die Angabe eines prospektierten Mietpoolergebnisses in einem persönlichen Berechnungsbeispiel, das der Vermittler im Rahmen der Beratung zum Ankauf einer vermieteten Eigentumswohnung erstellt, kann zu einer Haftung der finanzierenden Bausparkasse und der mit ihr zusammenwirkenden Bank aus eigenem Verschulden bei Vertragsschluss aufgrund eines Wissensvorsprungs führen, wenn die Angabe objektiv grob falsch ist und im Rahmen des institutionalisierten Zusammenwirkens die Bausparkasse bzw. Bank sich die arglistige Täuschung des Vermittlers zurechnen lassen muss.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2082; IMRRS 2007, 0580
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Befreiung von einer Verbindlichkeit

BGH, Urteil vom 16.11.2006 - I ZR 257/03

Ein Schadensersatzanspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit setzt voraus, dass der Anspruchsteller tatsächlich mit dieser Verbindlichkeit beschwert ist. Solange der Anspruchsteller die Forderung, von der er Befreiung verlangt, selbst mit einem Rechtsbehelf bekämpft, hat er kein berechtigtes Interesse daran, von seinem Schuldner bereits Zahlung zu verlangen. In einem solchen Fall ist grundsätzlich die Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht der richtige Weg.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 0276
AGBAGB
Transportunternehmer haftet nicht bei Verbotsgutbeförderung

BGH, Urteil vom 13.07.2006 - I ZR 245/03

Hat ein Warenversender positive Kenntnis davon, dass die zur Beförderung aufgegebene Sendung nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Frachtführers sogenanntes Verbotsgut enthält, und klärt er den Frachtführer hierüber vor Vertragsschluss nicht auf, kann dies bei einem Verlust der Sendung im Rahmen der Abwägung der Verursachungsbeiträge auch zu einem vollständigen Ausschluss der Haftung des Transportunternehmers führen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 3484
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Transportrecht - Frachtführer: Recherchepflicht für Schadensverlauf und -ursache

BGH, Urteil vom 29.06.2006 - I ZR 176/03

Wird der Frachtführer wegen Beschädigung von Transportgut auf vollen Schadensersatz in Anspruch genommen, muss der Ersatzberechtigte Anhaltspunkte vortragen, die darauf schließen lassen, dass der Schaden auf ein qualifiziertes Verschulden zurückzuführen ist. Diese können sich etwa aus der Art und dem Ausmaß der Beschädigung des Gutes ergeben. Der Frachtführer muss sich auf diesen Vortrag einlassen und mitteilen, welche Kenntnisse er über den konkreten Schadensverlauf hat und welche Schadensursachen er ermitteln konnte. Ihn trifft insoweit eine Recherchepflicht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1653; IMRRS 2006, 1022
Mit Beitrag
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Verschuldenszurechnung: kreditfinanzierte Fondsbeteiligung

BGH, Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 106/05

1. Nach § 6 Abs. 1 VerbrKrG ist ein Kreditvertrag nur dann nichtig, wenn die in § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1b VerbrKrG vorgeschriebene Gesamtbetragsangabe völlig fehlt, nicht jedoch, wenn sie falsch ist.*)

2. Ein wegen fehlender Gesamtbetragsangabe nichtiger Darlehensvertrag wird gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG gültig, wenn dem Kreditnehmer die Darlehensvaluta nicht direkt zugeflossen, sondern vertragsgemäß unmittelbar an einen Treuhänder zwecks Erwerbs eines Fondsanteils ausgezahlt worden ist. Das gilt auch dann, wenn Darlehensvertrag und Fondsbeitritt ein verbundenes Geschäft gemäß § 9 Abs. 1 VerbrKrG darstellen (Abweichung von BGHZ 159, 294 ff., BGH, Urteile vom 14. Juni 2004 - II ZR 407/02, WM 2004, 1536 ff. und vom 21. März 2005 - II ZR 411/02, WM 2005, 843 ff.).*)

3. Ist ein Darlehensnehmer durch falsche Angaben zum Erwerb einer Fondsbeteiligung bewogen worden, kann er bei Vorliegen eines verbundenen Geschäfts im Sinne von § 9 Abs. 1 VerbrKrG auch der die Fondsbeteiligung finanzierenden Bank seine Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft entgegenhalten und gemäß § 9 Abs. 3 VerbrKrG die Rückzahlung des Kredits verweigern, soweit ihm gegen die Fondsgesellschaft ein Abfindungsanspruch zusteht (Bestätigung von BGHZ 156, 46 ff. und Senatsurteil vom 23. September 2003 - XI ZR 135/02, WM 2003, 2232 f.).*)

4. Ansprüche gegen Gründungsgesellschafter, Fondsinitiatoren, maßgebliche Betreiber, Manager und Prospektherausgeber kann der Kreditnehmer nicht gemäß § 9 Abs. 3 VerbrKrG dem Rückzahlungsverlangen der Bank entgegensetzen (Abweichung von BGHZ 159, 280, 291 f.; 159, 294, 312 f.; BGH, Urteile vom 14. Juni 2004 - II ZR 392/01, WM 2004, 1518 ff. und II ZR 374/02, WM 2004, 1525, 1526, vom 25. Oktober 2004 - II ZR 373/01, BKR 2005, 73, 74, vom 6. Dezember 2004 - II ZR 394/02, WM 2005, 295, 297, vom 31. Januar 2005 - II ZR 200/03, WM 2005, 547 und vom 21. März 2005 - II ZR 411/02, WM 2005, 843, 845).*)

5. Ist ein Darlehensnehmer durch falsche Angaben zum Erwerb einer Fondsbeteiligung bewogen worden, kann er auch den mit dem Anlagevertrag gemäß § 9 Abs. 1 VerbrKrG verbundenen Darlehensvertrag nach § 123 BGB anfechten, wenn die Täuschung auch für dessen Abschluss kausal war. Den daneben bestehenden Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss gegen den Vermittler kann der Darlehensnehmer ebenfalls gegen die kreditgebende Bank geltend machen, da der Vermittler bei einem verbundenen Geschäft nicht Dritter im Sinne von § 123 Abs. 2 BGB ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 1887
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Versendung von Wertgegenständen mit der Deutschen Post

BGH, Urteil vom 30.03.2006 - I ZR 123/03

1. Trotz der Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post, wonach sie keinen Vertrag über die Beförderung von Sendungen mit bestimmtem Inhalt (hier: ungefasste Edelsteine in einem Wert von mehr als 1.000 DM) schließe, kommt ein Beförderungsvertrag über eine an sich ausgeschlossene Sendung zustande, wenn die fragliche Sendung von Mitarbeitern der Post in Unkenntnis des Inhalts am Schalter entgegengenommen wird.*)

2. Die Regelung in Abschn. 6 Abs. 2 Satz 4 der AGB der Deutschen Post AG, wonach diese nicht für ausgeschlossene Sendungen gemäß Abschn. 2 Abs. 2 ihrer AGB haftet, stellt keine Leistungsbeschreibung dar und lässt beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 435 HGB auch bei Verbotsgütern die volle Haftung der Deutschen Post AG unberührt.*)

3. Zur Haftungsabwägung, wenn die Deutsche Post AG beim Verlust einer Sendung ein grobes Verschulden i.S. von § 435 HGB trifft und der Absender hätte wissen müssen, dass die Deutsche Post AG die Sendung bei Angabe ihres Werts mit größerer Sorgfalt behandelt hätte.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2005, 2420; IMRRS 2005, 1227
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anwaltshaftung im Bauprozess: Kausalitätsprüfung

BGH, Urteil vom 16.06.2005 - IX ZR 27/04

a) Im Anwaltshaftungsprozeß darf der Richter bereits vorliegende Beweisergebnisse nicht deshalb außer Betracht lassen, weil der Richter des Vorprozesses auch ohne Verfahrensfehler zu diesen Erkenntnissen nicht gelangt wäre.*)

b) Hat der Rechtsanwalt es versäumt, ein gerichtliches Gutachten durch Vorlage eines bereits erstatteten, zu gegenteiligen Ergebnissen kommenden Privatgutachtens anzugreifen, und dadurch seine Mandatspflichten verletzt, bedeutet der materiellrechtlich nicht gerechtfertigte Verlust dieses Prozesses für den Mandanten keinen Schaden im Rechtssinne, wenn das Gericht des Vorprozesses bei sämtlichen von der Zivilprozeßordnung ermöglichten Verfahrensweisen notwendigerweise zum Nachteil des Mandanten hätte entscheiden müssen.*)

c) Die Ungewißheit, ob der Vorprozeß trotz der anwaltlichen Pflichtverletzung bei allen rechtlich möglichen Verfahrensweisen zum Nachteil des Mandanten hätte ausgehen müssen, geht zu Lasten des Rechtsanwalts.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2005, 1487; IMRRS 2005, 0764
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Wertpapierrecht - Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflicht

BGH, Urteil vom 08.03.2005 - XI ZR 170/04

a) Der auf Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflicht eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens beruhende Schadensersatzanspruch entsteht bereits mit dem Erwerb der pflichtwidrig empfohlenen Wertpapiere.*)

b) Die Verjährungsvorschrift des § 37 a WpHG gilt auch für deliktische Schadensersatzansprüche, die auf einer fahrlässig begangenen Informationspflichtverletzung beruhen. Für Ansprüche aus vorsätzlich falscher Anlageberatung verbleibt es bei der deliktischen Regelverjährung.*)

c) Die zur Berufshaftung von Rechtsanwälten entwickelten Grundsätze der Sekundärverjährung sind auf die Haftung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen aus fehlerhafter Anlageberatung nicht übertragbar.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2005, 4163
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 22.02.2005 - X ZR 123/03

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 0841; IMRRS 2004, 0417
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Tatsachenfeststellungen im Berufungsverfahren

BGH, Urteil vom 12.03.2004 - V ZR 257/03

Konkrete Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts begründen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind.*)

Ist eine Tatsachenfeststellung durch das Berufungsgericht geboten, so beurteilt sich die Frage, ob und inwieweit das Berufungsgericht zu einer Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme verpflichtet ist, nach denselben Grundsätzen wie aus der Zeit vor Geltung des Zivilprozeßreformgesetzes.*)

Wird in der Berufungsbegründung gerügt, das erstinstanzliche Gericht habe Parteivorbringen übergangen, so ist eine genaue Bezeichnung unter Angabe der Fundstelle in den Schriftsätzen der Vorinstanz nicht erforderlich.*)

Auch bei einem Verfahrensfehler des erstinstanzlichen Gerichts obliegt dem Berufungsgericht nach Maßgabe des § 529 Abs. 1 Nr. 1 Halbs. 2 ZPO die tatsächliche Inhaltskontrolle des erstinstanzlichen Urteils ungeachtet einer entsprechenden Berufungsrüge.*)

Für schriftsätzlich angekündigtes Vorbringen kommt dem Urteilstatbestand keine negative Beweiskraft zu.*)




IBRRS 2004, 0302; IMRRS 2004, 0152
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Bankenrecht - Banken müssen bei Bauherrenmodell über Ertragslage informieren

BGH, Urteil vom 13.01.2004 - XI ZR 355/02

a) Empfiehlt eine kreditgebende Bank einem Anlageinteressenten eine Beteiligung an einem Bauherrenmodell, so muß sie ihn ungefragt informieren, wenn die erzielten Mieterträge der in einem steuersparenden Bauherrenmodell bereits erstellten Eigentumswohnungen nicht den im Anlageprospekt prognostizierten Mieten entsprechen und die Vermietung der Wohnungen Schwierigkeiten bereitet.*)

b) Ein Freistellungsanspruch wandelt sich in einen Zahlungsanspruch des Geschädigten um, wenn der Schädiger jeden Schadensersatz ernsthaft und endgültig verweigert und der Geschädigte Geldersatz fordert.*)

c) Zur Berechnung und Abwicklung des dem Anleger und Kreditnehmer entstandenen Schadens.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 4052
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 22.10.2003 - VIII ZR 361/02

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 0288; IMRRS 2004, 0139
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Immobilien- Sind Steuervorteile bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen?

BGH, Urteil vom 17.10.2003 - V ZR 84/02

1. Macht ein geschädigter Investor Schadensersatz geltend, muss er sich Steuervorteile anrechnen lassen, die er durch den zusätzlichen Finanzierungsaufwand erlangt hat.

2. Der Schädiger hat darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass anrechenbare Steuervorteile beim Geschädigten entstanden sind.

3. Die Anrechnung eines Steuervorteils kann in Höhe der Steuerbelastung ausgeglichen werden, die durch die Besteuerung des zugesprochenen Schadensersatzbetrages entsteht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1878; IMRRS 2003, 0763
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschränkung der Revisionszulassung

BGH, Urteil vom 04.06.2003 - VIII ZR 91/02

Hat das Berufungsgericht die Verurteilung des Beklagten hinsichtlich eines Streitgegenstandes alternativ auf mehrere Anspruchsgrundlagen gestützt, so kann es die Zulassung der Revision nicht auf eine dieser Anspruchsgrundlagen beschränken.*)

Der Verkäufer eines Gesellschaftsanteils haftet unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen auch für das Fehlverhalten derjenigen für die Gesellschaft tätigen Personen, die durch Buchungsfehler überhöhte Gewinnausweisungen in der zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen gemachten Gewinn- und Verlustrechnung verursacht haben.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 1096; IMRRS 2003, 0385
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Verkäufer muss nicht über Innenprovision aufklären

BGH, Urteil vom 14.03.2003 - V ZR 308/02

Bei Verkauf einer Immobilie ist der Verkäufer nicht ohne weiteres verpflichtet, den Käufer über die Zahlung einer "Innenprovision" an einen von ihm beauftragten Makler aufzuklären.*)

Muß der Verkäufer einer Immobilie damit rechnen, daß das von ihm beauftragte Vermittlungsunternehmen auch andere Makler als Untervermittler tätig werden läßt, so können auch diese bei Erstellung eines "persönlichen Berechnungsbeispiels" stillschweigend zum Abschluß des Beratungsvertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer bevollmächtigt sein (Fortführung von Senat, BGHZ 140, 111).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 0606; IMRRS 2004, 0280
ImmobilienImmobilien
Vorkaufsrecht des Mieters

BGH, Urteil vom 17.01.2003 - V ZR 137/02

a) Den Vermieter trifft bei Eintritt des Vorkaufsfalls zugunsten des Mieters die mietvertragliche Nebenpflicht, den Mieter über sein Vorkaufsrecht zu unterrichten und ihm den Inhalt des mit dem Dritten geschlossenen Kaufvertrages mitzuteilen. Diese Pflicht ist verletzt, wenn dem Mieter der Vertragsinhalt unrichtig oder unvollständig zur Kenntnis gebracht wird.*)

b) Im Fall einer solchen Pflichtverletzung spricht eine Vermutung für "aufklärungsrichtiges" Verhalten des Mieters.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2003, 0519; IMRRS 2003, 0180
ImmobilienImmobilien
Vorkaufsrecht des Mieters

BGH, Urteil vom 17.01.2003 - V ZR 127/02

1. Zur Auslegung eines Kaufvertrages über eine Immobilie, insbesondere ob eine Vorfälligkeitsentschädigung in jedem Fall gezahlt werden muss.

2. Verstößt der verkaufende Vermieter gegen seine vertragliche Nebenpflicht, den kaufenden Mieter über dessen Vorkaufsrecht nach § 570b BGB a.F. zu unterrichten und ihm den Inhalt des mit einem Dritten geschlossenen Vertrages mitzuteilen, so kann sich der Verkäufer auf Grund positiver Vertragsverletzung schadensersatzpflichtig machen.

3. Voraussetzung für eine solche Schadensersatzpflicht ist, dass zwischen dem Verkäufer und dem Dritten ein Kaufvertrag wirksam zu Stande gekommen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2002, 2239
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
BGB-Gesellschaft - Informationspflicht bei Auseinandersetzung

BGH, Urteil vom 09.09.2002 - II ZR 198/00

Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht verlangt von dem Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, daß er seine Mitgesellschafter im Rahmen der Auseinandersetzung über Umstände, die deren mitgliedschaftliche Vermögensinteressen berühren, zutreffend und vollständig informiert.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2002, 0991; IMRRS 2002, 0466
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Gesetzwidrige Drohung bei verweigerter Gebührenvereinbarung

BGH, Urteil vom 04.07.2002 - IX ZR 153/01

Zur Frage, wann die Androhung eines Rechtsanwalts, bei Nichtzustandekommen einer Gebührenvereinbarung das Mandat zu kündigen, gesetz- oder vertragswidrig ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2002, 0442; IMRRS 2002, 0138
ImmobilienImmobilien
Grundstückskauf - Verschulden bei Vertragsschluss

BGH, Urteil vom 15.03.2002 - V ZR 293/00

Nach ständiger Rechtsprechung besteht bei Vertragsverhandlungen, bei denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, eine Pflicht, den anderen über solche Umstände aufzuklären, die den von ihm verfolgten Vertragszweck vereiteln können und daher für seinen Entschluß von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2002, 2537
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 28.02.2002 - IX ZR 327/00

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2002, 0352
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 23.01.2002 - VIII ZR 105/01

Zur Überprüfung einer Beweiswürdigung der Vorinstanz durch das Revisionsgericht, insbesondere zur Bewertung eines Aktenvermerks der Baugenehmigungsbehörde als Beweis im Prozeß.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2002, 0015; IMRRS 2002, 0003
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 05.10.2001 - V ZR 275/00

Die Grundsätze der Rechtsprechung, nach der die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarung gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge regelmäßig für die Zusicherung einer Eigenschaft sprechen, finden auch bei freiwilliger Versteigerung eines Grundstücks Anwendung (Fortführung von zuletzt BGH, Urt. v. 30. März 2001, V ZR 461/99, NJW 2001, 2551).

Dokument öffnen Volltext


, vom -

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 50 [51 bis 64

2 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

2. Selbstständiger Beratungsvertrag ( Rn. 158-165)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

1. Schadensfeststellung (VOB/B § 6 Abs. 6 Rn. 87-89)