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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 179/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 2929; IMRRS 2007, 1145
ImmobilienImmobilien
Haftung als Zustandstörer auch nach Eigentumsaufgabe!

BGH, Urteil vom 30.03.2007 - V ZR 179/06

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1 Beitrag gefunden
IMR 2007, 234 BGH - Haftung für die Beseitigung eines Gebäudes auf fremdem Grundstück?

59 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 2478; IMRRS 2010, 1821
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Reichweite der Begründungspflicht bei Kündigung

BGH, Urteil vom 12.05.2010 - VIII ZR 96/09

1. Bei einer Entscheidung des Berufungsgerichts über eine Klage und eine Hilfswiderklage, die einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen Teil des Streitstoffs betrifft, welcher Gegenstand eines Teilurteils sein oder auf den ein Revisionskläger seine Revision beschränken könnte, ist eine Beschränkung der Revisionszulassung auf die Entscheidung über die Klage zulässig.*)

2. Es genügt zur formellen Wirksamkeit einer auf Mietzahlungsverzug gestützten Kündigung des Vermieters, dass der Mieter anhand der Begründung des Kündigungsschreibens erkennen kann, von welchem Mietrückstand der Vermieter ausgeht und dass er diesen Rückstand als gesetzlichen Grund für die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs heranzieht. Darüber hinausgehende Angaben sind auch dann nicht erforderlich, wenn es sich nicht um eine klare und einfache Sachlage handelt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2003 - VIII ZB 94/03, NJW 2004, 850).*)

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IBRRS 2010, 2225; IMRRS 2010, 1618
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Schadenspauschalierungsklausel in AGB eines KFZ-Händlers rechtmäßig

BGH, Urteil vom 14.04.2010 - VIII ZR 123/09

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Kraftfahrzeughändler gegenüber Verbrauchern in Verträgen über den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge verwendet, verstößt folgende, für den Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs durch den Käufer vorgesehene Schadenspauschalierungsklausel

"Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist."

nicht gegen das Klauselverbot nach § 309 Nr. 5 Buchst. b BGB.*)

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IBRRS 2010, 1360; IMRRS 2010, 0934
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beseitigungspflicht des Zustandsstörers?

BGH, Beschluss vom 04.03.2010 - V ZB 130/09

Auch der Zustandsstörer kann zur Beseitigung einer Störung (und nicht bloß zur Duldung der Störungsbeseitigung) verpflichtet sein.*)

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IBRRS 2010, 2749
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Das zumutbare Maß der Zustandshaftung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.03.2010 - 5 B 66/10

1. Zur Inanspruchnahme des früheren Eigentümers eines herrenlosen Grundstücks gemäß § 18 III OBG NRW zur Beseitigung von Gefahren, die erst nach Aufgabe des Grundstückseigentums entstanden sind.*)

2. Art. 14 I GG verlangt eine Begrenzung der Zustandshaftung des früheren Eigentümers auf das zumutbare Maß.*)

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IBRRS 2009, 3473; IMRRS 2009, 1884
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

BGH, Urteil vom 02.10.2009 - V ZR 235/08

1. Eine Verlängerung der Begründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG sieht das Gesetz nicht vor; eine nach der höchstrichterlichen Klärung dieser Frage bewilligte Fristverlängerung ist unwirksam.*)

2. Sind die Fristen des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG gewahrt, ist lediglich zu prüfen, ob ein Rechtsfehler vorliegt, der den Bestand des angegriffenen Beschlusses berührt; zwischen Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründen (§ 23 Abs. 4 WEG) braucht dann nicht unterschieden zu werden.*)




IBRRS 2009, 2941; IMRRS 2009, 1603
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Gebührenrechtliche Behandlung getrennter Abmahnungen

BGH, Urteil vom 26.05.2009 - VI ZR 174/08

Zur Frage, wann getrennt erfolgte Abmahnungen wegen der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Wort- und Bildberichterstattung gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit betreffen (Rückläufer zum Senatsurteil vom 4. Dezember 2007 - VI ZR 277/06).*)

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IBRRS 2009, 2159
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Für die Marke kraft Verkehrsgeltung gilt das Bestimmtheitsgebot

BGH, Urteil vom 19.02.2009 - I ZR 195/06

1. Hat der Kläger sein Klagebegehren auf Ansprüche aus einem Markenrecht und aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz gestützt, kann das Berufungsgericht die Revision beschränkt auf die markenrechtlichen oder die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche zulassen.*)

2. Eine Marke kraft Verkehrsgeltung nach § 4 Nr. 2 MarkenG braucht nicht graphisch darstellbar i.S. von § 8 Abs. 1 MarkenG zu sein.*)

3. Für die Marke kraft Verkehrsgeltung gilt das Gebot der Bestimmtheit. Bei einer als Marke kraft Verkehrsgeltung beanspruchten Farbkombination müssen die systematische Anordnung und das flächenmäßige Verhältnis der Farben klar und eindeutig bestimmt sein.*)

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IBRRS 2008, 1598; IMRRS 2008, 1079
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Pachtrecht - Anspruch auf Entfernung einer stillgelegten Wasserleitung

OLG Koblenz, Urteil vom 04.10.2007 - 6 U 91/07

1. Mit Veräußerung einer störenden Anlage geht die Zustandsverantwortlichkeit hierfür grundsätzlich vom Veräußerer auf den Erwerber über, mit der Folge, dass der störende Zustand nicht mehr dem früheren Eigentümer als Zustandsstörer zuzurechnen ist.*)

2. Eine Verbandsgemeinde, die auf einem verpachteten Grundstück der Ortsgemeinde zur Herstellung der öffentlichen Wasserversorgung eine Wasserleitung verlegt, ist dem Pächter gegenüber nach Stilllegung der Leitung nicht als Handlungsverantwortlicher zu deren Beseitigung verpflichtet, wenn noch vor Stilllegung der Leitung ein kommunaler Zweckverband die Wasserversorgungseinrichtungen übernommen hat.*)

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IBRRS 2007, 2929; IMRRS 2007, 1145
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftung als Zustandstörer auch nach Eigentumsaufgabe!

BGH, Urteil vom 30.03.2007 - V ZR 179/06

Der Eigentümer kann sich der Haftung als Zustandsstörer (§ 1004 Abs. 1 BGB) nicht durch Verzicht auf sein Eigentum entziehen.*)

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