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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 179/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 2929; IMRRS 2007, 1145
ImmobilienImmobilien
Haftung als Zustandstörer auch nach Eigentumsaufgabe!

BGH, Urteil vom 30.03.2007 - V ZR 179/06

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1 Beitrag gefunden
IMR 2007, 234 BGH - Haftung für die Beseitigung eines Gebäudes auf fremdem Grundstück?

59 Volltexturteile gefunden
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BGH, Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 120/14

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BGH, Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 122/14

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BGH, Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 123/14

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BGH, Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 124/14

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BGH, Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 127/14

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BGH, Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 129/14

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BGH, Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 128/14

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BGH, Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 130/14

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BGH, Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 134/14

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BGH, Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 106/14

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BGH, Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 110/14

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BGH, Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 112/14

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BGH, Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 115/14

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BGH, Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 114/14

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BGH, Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 131/14

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BGH, Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 101/14

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BGH, Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 109/14

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IBRRS 2016, 1845; IMRRS 2016, 1124
GewerberaummieteGewerberaummiete
Anmietvereinbarung scheitert: Mieter muss Inventar entfernen!

OLG Hamburg, Urteil vom 17.12.2015 - 4 U 131/15

1. Ein Nutzungsrecht auf die Mieträume steht dem gewerblichen Mieter ab dem Zeitpunkt des endgültigen Scheiterns der Anmietvereinbarung nicht mehr zu. Er ist dann dazu verpflichtet, sein Inventar zu entfernen.

2. Entscheidend dafür, ob einem Insolvenzverwalter Herausgabeansprüche auf Inventargegenstände zustehen, kommt es auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung an. Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens unterliegen die Inventargegenstände nicht mehr dem Insolvenzbeschlag.

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BGH, Urteil vom 27.10.2015 - VI ZR 97/14

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BGH, Urteil vom 27.10.2015 - VI ZR 98/14

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BGH, Urteil vom 27.10.2015 - VI ZR 99/14

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BGH, Urteil vom 27.10.2015 - VI ZR 100/14

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BGH, Urteil vom 16.06.2015 - VI ZR 105/14

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BGH, Urteil vom 16.06.2015 - VI ZR 104/14

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BGH, Urteil vom 16.06.2015 - VI ZR 103/14

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BGH, Urteil vom 16.06.2015 - VI ZR 111/14

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BGH, Urteil vom 12.05.2015 - VI ZR 108/14

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BGH, Urteil vom 12.05.2015 - VI ZR 119/14

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BGH, Urteil vom 12.05.2015 - VI ZR 102/14

1. Zum Verbreiten unrichtiger Informationen iSd § 264a I StGB.*)

2. Die Beweiskraft des Tatbestands kann grundsätzlich nur durch das Protokoll über die Verhandlung entkräftet werden, auf Grund derer das Urteil ergangen ist.*)

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IBRRS 2014, 2109
StrafrechtStrafrecht

BGH, Urteil vom 24.06.2014 - VI ZR 560/13

1. Der objektive Tatbestand des § 264a Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt voraus, dass der Täter durch Äußerungen in einem der dort genannten Werbemittel tatsachenbezogene Informationen verbreitet, die aufgrund ihres unrichtigen Inhalts geeignet sind, bei potentiellen Anlegern Fehlvorstellungen über die mit einem bestimmten Anlageobjekt verbundenen Risiken zu erzeugen. Erforderlich ist, dass die in der Bestimmung genannten Werbemittel den der Anlagegesellschaft und ihrer Vertriebsorganisation zuzurechnenden "internen" Bereich verlassen haben und einem größeren Kreis potentieller Anleger zugänglich gemacht wurden.*)

2. Unrichtige Informationen im Sinne des § 264a Abs. 1 StGB verbreitet auch derjenige, der nachträglich unrichtig gewordene Werbemittel im Sinne des § 264a Abs. 1 StGB gegenüber einem größeren Kreis anderer, bislang noch nicht angesprochener Anleger (weiter) verwendet, indem er sie nach Eintritt der Unrichtigkeit zusendet, auslegt, verteilt oder sonst zugänglich macht.*)

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IBRRS 2014, 0466; IMRRS 2014, 0214
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Entschädigung für Beleidigung im Internet

BGH, Urteil vom 17.12.2013 - VI ZR 211/12

1. Eine Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Internetveröffentlichung ist nicht generell höher oder niedriger zu bemessen als eine Entschädigung wegen eines Artikels in den Print-Medien.*)

2. Die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann demjenigen, der persönlichkeitsrechtsverletzende eigene Inhalte im Internet zum Abruf bereit hält, auch insoweit zuzurechnen sein, als sie erst durch die Weiterverbreitung des Ursprungsbeitrags durch Dritte im Internet entstanden ist.*)

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IBRRS 2013, 0519; IMRRS 2013, 0382
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Heizölerdtank: Wesentlicher Gebäudebestandteil?

BGH, Urteil vom 19.10.2012 - V ZR 263/11

1. Ein Öltank ist auch dann wesentlicher Bestandteil eines Wohnhauses, dessen Beheizung er dient, wenn er nicht in das Gebäude, sondern in das Erdreich eingebracht worden ist.*)

2. Auf einen solchen Tank finden die Regelungen der §§ 912 ff. BGB über den Überbau weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung.*)

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IBRRS 2012, 1944; IMRRS 2012, 1432
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschränkung der Revisionszulassung auf Zulässigkeit der Klage

BGH, Beschluss vom 17.04.2012 - VI ZR 140/11

Hat das Berufungsgericht eine im Tenor seines Urteils ohne Einschränkung ausgesprochene Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen mit der Rechtsgrundsätzlichkeit der Frage begründet, unter welchen Voraussetzungen die örtliche Zuständigkeit gemäß § 32 ZPO gegeben ist, so liegt darin regelmäßig eine wirksame Beschränkung der Zulassung auf die Zulässigkeit der Klage.*)

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IBRRS 2012, 1949; IMRRS 2012, 1436
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 17.04.2012 - VI ZR 142/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1956; IMRRS 2012, 1443
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 17.04.2012 - VI ZR 141/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2592; IMRRS 2011, 1883
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Revision, unerlaubte Bildberichterstattung

BGH, Beschluss vom 07.06.2011 - VI ZR 225/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1961; IMRRS 2011, 1412
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zur Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten

BGH, Urteil vom 12.04.2011 - VI ZR 300/09

1. Sowohl die Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel sind grundsätzlich zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten geeignet.*)

2. Da die Listen nur als Grundlage für eine Schätzung dienen, kann der Tatrichter im Rahmen seines Ermessens nach § 287 ZPO von dem sich aus den Listen ergebenden Tarif - etwa durch Abschläge oder Zuschläge - abweichen.*)

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IBRRS 2011, 0347; IMRRS 2011, 0261
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschränkung der Revisionszulassung, Anlageberatung

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZR 127/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4537; IMRRS 2010, 3324
ProzessualesProzessuales
"Dieselbe Angelegenheit" bei Verlag und online-Berichterstattung

BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 237/09

Zur Frage derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG bei außergerichtlicher Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen den für die Verbreitung durch ein Druckerzeugnis verantwortlichen Verlag und gegen die Verantwortlichen für die Verbreitung durch eine Online-Berichterstattung.*)

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IBRRS 2010, 3377; IMRRS 2010, 2465
ProzessualesProzessuales
"Dieselbe Angelegenheit” i.S.v. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG?

BGH, Urteil vom 03.08.2010 - VI ZR 113/09

Zur Frage, ob die außergerichtliche Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG betrifft.*)

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