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Ihre Suche nach Volltext: IX ZR 215/05 ergab 4 Treffer in 5 Bereichen.
BGH - Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen?
3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 3138; IMRRS 2010, 2288
Prozessuales
Terminsgebühr für Besprechung unter Anwälten
BGH, Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 198/09
Bespricht der Anwalt des Anspruchsgegners mit dem Anwalt des Anspruchstellers, dem ein Klageauftrag erteilt ist, die Angelegenheit, um diese außergerichtlich zu erledigen, so verdient er damit die Terminsgebühr jedenfalls dann, wenn sein Auftrag die Rechtsverteidigung in einem etwaigen Klageverfahren umfasst.*)
Hat der Anwalt bereits einen unbedingten Klageauftrag erhalten, kann eine Terminsgebühr auch dann entstehen, wenn der Rechtsstreit oder das Verfahren noch nicht anhängig ist.*)