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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: II ZB 35/07
BGH, Beschluss vom 02.09.2009 - II ZB 35/07
Volltext58 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2009, 687 | BGH - Gerichtliche Verfahrensgebühr auch in Altfällen voll festsetzbar! |
57 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 03.05.2011 - XI ZB 20/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 28.04.2011 - I ZB 61/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 31.03.2011 - III ZB 38/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 15.03.2011 - VI ZB 50/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 07.02.2011 - I ZB 95/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 07.02.2011 - I ZB 96/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 05.02.2011 - V ZB 272/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 03.02.2011 - I ZB 47/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 11.01.2011 - VIII ZB 92/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 07.12.2010 - VI ZB 45/10
Zu den Voraussetzungen der Gebührenanrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren nach einem Prozessvergleich.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 16.11.2010 - VI ZB 47/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 04.11.2010 - VI ZB 86/09
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextOLG München, Urteil vom 04.11.2010 - 13 U 4074/09
1. Eine Wohnflächenabweichung von mehr als 8% ist auch bei einer ca.-Angabe der Wohnflächenmaße als Mangel anzusehen.
2. Von einer nach Umfang und Bedeutung einer Neuherstellung gleichkommenden Altbausanierung ist nicht auszugehen, wenn in Bezug auf die Altbausubstanz lediglich die Bodenbeläge sowie Bad- und Sanitärausstattung erneuert, die Heizungsanlage modernisiert sowie die Fenster an einer Fassade ausgetauscht werden.
3. Die Kosten einer Mangelbeseitigung umfassen auch die Kosten für eine anderweitige Unterbringung während der Reparatur.
4. Die Regelung in einem Bauträgervertrag, die den Auflassungsanspruch des Erwerbers von einer Bestätigung des Bauträgers oder von einer Bankbestätigung abhängig macht, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam.
VolltextBGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 55/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 106/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 15/10
1. Auch in Altfällen ist eine Geschäftsgebühr nur unter den Voraussetzungen des § 15a Abs. 2 RVG auf die Verfahrensgebühr anzurechen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 175/07, FamRZ 2010, 456).*)
2. Die Rechtskraft einer Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren über einen Antrag, mit dem eine Verfahrensgebühr unter hälftiger Anrechnung der Geschäftsgebühr geltend gemacht worden ist, steht einer Nachfestsetzung der restlichen Verfahrensgebühr nicht entgegen.*)
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 116/09
Ist die anwaltliche Geschäftsgebühr gemäß RVG VV Nr. 2300 tituliert und dem Erkenntnisverfahren ein Mahnverfahren mit gleichen Gegenstandswerten vorausgegangen, ist bei der Kostenfestsetzung die gemäß RVG VV Nr. 3305 entstandene Verfahrensgebühr für die Tätigkeit im Mahnverfahren auf die gemäß RVG VV Nr. 3100 entstandene Verfahrensgebühr in vollem Umfang anzurechnen.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 99/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 26/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 19.10.2010 - VI ZB 78/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 19.10.2010 - VI ZB 26/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 06.10.2010 - VIII ZB 23/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 28.09.2010 - XI ZB 7/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 14.09.2010 - VIII ZB 36/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 14.09.2010 - VIII ZB 33/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 10.08.2010 - VIII ZB 15/10
Der VIII. Zivilsenat schließt sich zur Frage der Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens gemäß Vorbemerkung 3 Absatz 4 VV RVG der eine Anwendung des § 15a RVG befürwortenden Rechtsprechung anderer Zivilsenate (Beschlüsse vom 02.09.2009 - II ZB 35/07, IBR 2009, 687; 09.12.2009 - XII ZB 175/07, IMR 2010, 116; vom 03.02.2010 - XII ZB 177/09, IMR 2010, 1032 - nur online; vom 11. 03.2010 - IX ZB 82/08, ibr-online; vom 29.04.2010 - V ZB 38/10, IMR 2010, 1033 - nur online) zur Vermeidung eines der Sache nicht angemessenen Vorgehens nach § 132 GVG an.*)
VolltextKG, Beschluss vom 30.07.2010 - 2 W 102/09
1. Der am 05.08.2009 in Kraft getretene § 15a RVG beinhaltete eine Gesetzesänderung im Sinn des § 60 Abs. 1 RVG und ist daher auf "Altfälle" nicht anwendbar, so dass es hinsichtlich der Anrechnungsregelung bei der bisherigen Rechtslage verbleibt (entgegen etwa BGH, IBR 2009, 687; Anm. d. Red: entgegen auch BGH, IMR 2010, 116 und BGH, IMR 2010, 1033 - nur online).
Den Gesetzesmaterialien lässt sich nicht entnehmen, dass der Gesetzgeber die bisher bestehende Anrechnungsregelung lediglich klarstellend korrigieren wollte. Dabei erscheint es zumindest zweifelhaft, ob der Gesetzgeber nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung überhaupt befugt ist, unmittelbar in die Auslegung von Gesetzen einzugreifen und vielmehr nicht darauf beschränkt ist, erforderlichenfalls das Gesetz zu ändern. Jedenfalls gebietet es der Grundsatz der zu gewährleistenden Rechtssicherheit, dass eine gewollte Rückwirkung der Änderung ausdrücklich zum Ausdruck gebracht wird. Anderenfalls bleibt es bei der Regelung des § 60 Abs. 1 RVG.*)
2. Im Kostenfestsetzungsverfahren kann nicht überprüft werden, ob die einem Rechtsanwalt aus der Staatskasse gezahlte Vergütung hinsichtlich der Anrechnung der vorprozessualen Geschäftsgebühr zutreffend berechnet worden ist.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 28.07.2010 - XII ZB 251/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 07.07.2010 - XII ZB 79/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 58/10
§ 15a RVG gilt auch in Altfällen.
VolltextBGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZB 176/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 10.05.2010 - II ZB 14/09
1. Die Anfechtungsklagen verschiedener Kläger gegen denselben Hauptversammlungsbeschluss sind bis zu ihrer Verbindung gemäß § 246 Abs. 3 Satz 6 AktG selbständige gebührenrechtliche Angelegenheiten im Sinne von § 15 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 RVG.*)
2. Sind Gebührentatbestände (hier: die Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG) jeweils sowohl vor als auch nach der Verbindung entstanden, steht dem Rechtsanwalt ein Wahlrecht zu, ob er die gemäß § 15 Abs. 4 RVG unentziehbar entstandenen Gebühren aus den Einzelwerten der verschiedenen Verfahren oder die Gebühr aus dem Gesamtwert nach der Verbindung verlangt.*)
3. Die beklagte Aktiengesellschaft, die in Erwartung von Anfechtungsklagen einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt und dadurch vor der Verbindung in jedem Klageverfahren eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV RVG auslöst, handelt nicht rechtsmissbräuchlich.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 29.04.2010 - V ZB 38/10
Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr ist bei der Kostenerstattung nur dahingehend zu berücksichtigen, dass der Gegner nicht mehr zu zahlen hat, als die siegreiche Partei ihrem Rechtsanwalt aus dem Mandatsverhältnis schuldet.
VolltextBGH, Beschluss vom 31.03.2010 - XII ZB 230/09
§ 15a RVG gilt auch in Altfällen.
VolltextBGH, Beschluss vom 31.03.2010 - XII ZB 20/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 24.03.2010 - XII ZB 227/09
§ 15a RVG gilt auch in Altfällen.
VolltextBGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZB 82/08
§ 15a RVG gilt auch in Altfällen.
VolltextBGH, Beschluss vom 03.02.2010 - XII ZB 177/09
§ 15a RVG ist auch auf Altfälle anzuwenden (Bestätigung des Beschlusses vom 09.12.2009 - XII ZB 175/07, IMR 2010, 116).
VolltextOLG München, Beschluss vom 11.01.2010 - Verg 9/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG München, Beschluss vom 11.01.2010 - Verg 09/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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