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Ihre Suche nach Volltext: I ZR 149/89 ergab 3 Treffer in 5 Bereichen.
BGH - Wann verjährt der Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten?
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2000, 2170
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BGH, Urteil vom 22.11.2000 - VIII ZR 40/00
BGB §§ 249, 252 ZPO § 287Zur Schadensschätzung bei Verletzung eines vertraglich eingeräumten Kraftfahrzeugvertriebsrechtes.BGH, Urteil vom 22. November 2000 - VIII ZR 40/00 - OLG Koblenz LG Mainz*)
a. Ausnahmen von der dreißigjährigen Regelverjährung für Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag;
b. sechsmonatige Verjährung nach § 21 UWG für - unter dem Gesichtspunkt auftragloser Geschäftsführung geltendgemachte - Ansprüche auf Erstattung der Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
Abmahnkostenverjährung - Ansprüche auf Erstattung von Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, die unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag geltend gemacht werden, verjähren nach § 21 UWG in sechs Monaten.