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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: GSZ 1/08


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 2926; IMRRS 2008, 1674
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verjährungseinrede erstmals im Berufungsrechtszug

BGH, Beschluss vom 23.06.2008 - GSZ 1/08

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72 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2008, 775 BGH - Erstmalige Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz ist zulässig!

55 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2009, 0055; IMRRS 2009, 0034
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einwand der hypothetischen Einwilligung erst im 2. Rechtszug

BGH, Urteil vom 18.11.2008 - VI ZR 198/07

Wird der Einwand der hypothetischen Einwilligung erst im zweiten Rechtszug erhoben, handelt es sich grundsätzlich um ein neues Verteidigungsmittel im Sinne des § 531 Abs. 2 ZPO.*)

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IBRRS 2008, 3117; IMRRS 2008, 1800
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Verjährungsrede in Berufungsinstanz des Anwaltshaftungsprozesses

BGH, Urteil vom 16.10.2008 - IX ZR 135/07

Sind die die Erhebung der Verjährungseinrede und den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände unstreitig, ist die erstmals in der Berufungsinstanz eines Anwaltshaftungsprozesses erhobene Verjährungseinrede auch dann zuzulassen, wenn zur Frage der Sekundärhaftung weitere Feststellungen erforderlich sind.*)

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IBRRS 2008, 4221; IMRRS 2008, 2186
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Übertragung von anhängigem Verfahren auf anderen Spruchkörper

BGH, Urteil vom 16.10.2008 - IX ZR 183/06

Zu den Voraussetzungen der Übertragung eines anhängigen Verfahrens auf einen anderen Spruchkörper durch Präsidiumsbeschluss.*)

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IBRRS 2008, 2926; IMRRS 2008, 1674
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verjährungseinrede erstmals im Berufungsrechtszug

BGH, Beschluss vom 23.06.2008 - GSZ 1/08

Die erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Verjährungseinrede ist unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ZPO zuzulassen, wenn die Erhebung der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Prozessparteien unstreitig sind.*)

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IBRRS 2008, 0334; IMRRS 2008, 0229
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verjährungseinrede in der Berufung verspätet?

BGH, Beschluss vom 04.12.2007 - XI ZR 144/06

Dem Großen Senat für Zivilsachen wird folgende Frage vorgelegt: Ist die erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Verjährungseinrede auch dann nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 3 ZPO zuzulassen, wenn die Erhebung der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Prozessparteien unstreitig sind?

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 Anzeige der Treffer:  [11 bis 50] 51 bis 55

1 Nachricht gefunden
BGH: Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz möglich
(16.10.2008) Die Einrede der Verjährung kann erstmals auch noch in der Berufungsinstanz erhoben werden, wenn die insoweit relevanten Tatsachen unstreitig sind. Das hat der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs am 23. Juni 2008 entschieden.
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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
D. Mängelhaftung im Fall eines vom Auftraggeber oder durch mangelhafte Vorunternehmerleistungen verursachten Mangels
III. Mitverantwortung des Auftraggebers
2. Mitverursachung durch den Auftraggeber

1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
I. Prozessuales

1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

X. Verjährung und Verwirkung des zusätzlichen Vergütungsanspruchs (VOB/B § 2 Rn. 404-407)



1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

I. Rechtsnatur der Schlusszahlungseinrede (VOB/B § 16 Abs. 3 Rn. 61)


1 Abschnitt im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden

I. Verjährung: § 13 Abs. 4 VOB/B (VOB/B § 13 Rn. 138-139)