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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 5 U 111/15
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2016 - 5 U 111/15
Volltext5 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2016, 691 | OLG Düsseldorf - Baumängel im Großprojekt: Muss der Auftragnehmer den Architekten informieren? |
3 Volltexturteile gefunden |
OLG Koblenz, Beschluss vom 25.01.2018 - 2 U 664/16
1. Der mit der Planung beauftragte Architekt und der mit der Ausführung betraute Auftragnehmer haften dem Bauherrn für planungsbedingte Baumängel als Gesamtschuldner.
2. Vergleichen sich Architekt und Bauherr wegen eines planungsbedingten Baumangels auf die Zahlung eines "Abfindungsbetrags", kann der Architekt - unter Berücksichtigung eines Mitverursachungsanteils - einen Teil dieses Betrags vom Auftragnehmer ersetzt verlangen.
3. Dem Ausgleichsanspruch des Architekten steht nicht entgegen, dass der Anspruch des Bauherrn gegen den Auftragnehmer inzwischen verjährt ist. Der ausgleichspflichtige Auftragnehmer kann dem Architekten auch nicht entgegenhalten, dieser hätte gegenüber dem Bauherrn eine Einrede erheben können.
VolltextBGH, Beschluss vom 17.01.2017 - XI ZR 82/16
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2016 - 5 U 111/15
Die gemeinsame Beschäftigung bei einem Großprojekt kann zwischen Gesamtschuldnern gegenseitige und bei besonderen Anhaltspunkten für einen konkreten Informationsbedarf des Mitschuldners auch aktive Informationspflichten begründen.
Volltext1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |