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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 4 B 2/20
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IBRRS 2020, 3107; IMRRS 2020, 1256; IVRRS 2020, 0559
Prozessuales
Einstweiliger Rechtsschutz bei Stundungsbegehren von Abwassergebühren
VG Schleswig, Urteil vom 27.05.2020 - 4 B 2/20
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IVR 2020, 158 | VG Schleswig - Einstweiliger Rechtsschutz bei Stundungsbegehren von Abwassergebühren |
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 3107; IMRRS 2020, 1256; IVRRS 2020, 0559
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Prozessuales
Einstweiliger Rechtsschutz bei Stundungsbegehren von Abwassergebühren
VG Schleswig, Urteil vom 27.05.2020 - 4 B 2/20
1. Zahlungsschwierigkeiten allein oder die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme sind kein Stundungsgrund.
2. Nicht gehört werden kann die Antragstellerin mit dem Einwand, sie hafte für die Abwassergebühren nur im Außenverhältnis. Eine im Verfahren auf Stundung zu berücksichtigende erhebliche Härte folgt nicht aus dem Einwand nicht Gebührenschuldner zu sein.
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