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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 4 B 55.92
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1994, 516 | BVerwG - Bebauungsplan und Fremdenverkehr |
10 Volltexturteile gefunden |
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.03.2022 - 1 MN 131/21
Die Ausweisung eines Urbanen Gebiets neben einem Allgemeinen Wohngebiet verstößt in der Regel nicht gegen den Trennungsgrundsatz des § 50 Satz 1 BImSchG, denn in einem Urbanen Gebiet dürfen nur solche Nutzungen realisiert werden, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören.*)
VolltextOVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.12.2018 - 3 K 499/15
1. Eine Fremdkörperfestsetzung gemäß § 1 Abs. 10 BauNVO setzt voraus, dass die entsprechende Anlage Bestandsschutz genießt (Anschluss an VGH Hessen, Urteil vom 19.05.2016 - 4 C 2094/14 -, IBRRS 2016, 2897).
2. Die Regelung in einem Bebauungsplan, mit der Ferienwohnungen in reinen und allgemeinen Wohngebieten beschränkt auf diejenigen einzeln aufgelisteten Grundstücke zugelassen werden, auf denen sie bereits - formell und materiell illegal - errichtet wurden, ist darüber hinaus in Ermangelung städtebaulicher Gründe für die Begünstigung gerade dieser Grundstücke im Ergebnis abwägungsfehlerhaft.*)
VolltextOVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.05.2018 - 8 A 10034/18
1. Der Schutz der Bestattung und des Totengedenkens erfordert eine Rücksichtnahme durch die Nachbarschaft. Zugleich ist Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft gefordert (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 02.02.2012 - 4 C 14.10, IBRRS 2012, 1202, und Beschluss vom 30.11.2016 - 4 BN 16.16, IBRRS 2017, 0214).*)
2. Eine Gemeinde darf sich daher bei der Aufstellung eines an einen Friedhof angrenzenden Bebauungsplans von Pietätserwägungen leiten lassen.*)
VolltextOLG Dresden, Urteil vom 27.04.2018 - 1 U 1701/16
Zu den Amtspflichten bei Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung eines Bauvorbescheids und zu Kausalitätsfragen.*)
VolltextOVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.11.2016 - 8 C 10662/16
1. Eine Veränderungssperre darf erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll. Dazu muss die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre bereits eine positive planerische Vorstellung entwickelt haben.
2. Eine reine Negativplanung, die sich darin erschöpft, ein bestimmtes Vorhaben zu verhindern, reicht hierzu nicht aus. Andererseits ist kein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept zu fordern. Es reicht aus, dass sich aus dem Planaufstellungsbeschluss oder weiteren Verfahrensschritten wenigstens ansatzweise ersehen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll.
3. Die Veränderungssperre ist dann als Sicherungsmittel ungeeignet, wenn sich die beabsichtigte Planung als offensichtlich rechtswidrig erweist und der Mangel schlechterdings nicht zu beheben ist
VolltextBVerwG, Beschluss vom 10.10.2013 - 4 BN 36.13
Einer Gemeinde ist es nicht versagt, ihre planerische Tätigkeit auf diejenigen Bereiche zu beschränken, in denen ein "akuter" planerischer Handlungsbedarf besteht. Eine planerische Konzeption, die sich auf größere Teile des Gemeindegebiets auswirkt, muss grundsätzlich nicht notwendig auf einen Schlag realisiert werden, sondern kann in Abschnitten erfolgen.
VolltextVGH Hessen, Urteil vom 26.05.2003 - 4 N 3189/02
Auch die noch in der Entwurfsphase befindliche VDI-Richtlinie 3474 stellt eine brauchbare Orientierungshilfe zur Berechnung des Abstandes zwischen Tierhaltung und Wohnbebauung dar (Ergänzung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 12.03.2002 - 4 N 2171/96 -).*)
VolltextVGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.11.2002 - 5 S 1635/00
1. Das Fehlen eines auf den Vorhabenplan bezogenen Durchführungsvertrags führt grundsätzlich zur Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.*)
2. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan kann funktionslos werden, wenn der Vorhabenträger aufgrund eines unwirksamen Änderungsplans ein anderes Vorhaben im Rohbau erstellt hat und nicht zu erwarten ist, dass die Baurechtsbehörde einen Rückbau des Vorhabens anordnen bzw. der Vorhabenträger einen solchen von sich aus vornehmen würde.*)
VolltextVGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2002 - 8 S 2228/01
1. Ein Bebauungsplan, der das Ziel verfolgt, eine aus dem architektonischen Geist der 70er Jahre entstandene Flachdachsiedlung mit gegen Einblicke vom Nachbargrundstück geschützten Außenwohnbereichen zu bewahren, stellt keinen städtebaulichen Missgriff dar.*)
2. Die Festsetzung einer Gebäudehöhe für ein solches Gebiet, die praktisch nur eine Flachdachbebauung erlaubt, kann abwägungsfehlerfrei sein.*)
VolltextBVerwG, Beschluss vom 08.01.2002 - 4 BN 61.01
Bei der Festsetzung einer Baulinie gemäß § 23 Abs. 2 BauNVO sind zwingende städtebauliche Gründe nicht erforderlich. Es ist ausreichend, dass die Festsetzungen städtebaulich motiviert sind. Es gelten insoweit die allgemeinen Anforderungen an eine zielorientierte planerische Festsetzung.
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