Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Die Anzeige "Bester Treffer" wurde von Ihren Suchergebnissen verborgen.
Sie werden in Zukunft keine besten Treffer mehr sehen.(Einstellungen bearbeiten)
Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.
Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".
Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.
Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.
Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.
Ihre Suche nach Volltext: 3 W 44/06 ergab 3 Treffer in 5 Bereichen.
OLG Bamberg - Kosten für baubetriebliches Privatgutachten erstattungsfähig?
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2008, 1683; IMRRS 2008, 1136
Mit Beitrag
Prozessuales
Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten-Kosten
OLG Bamberg, Beschluss vom 10.01.2008 - 4 W 148/07
Die Kosten privater Überprüfungsgutachten sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Ausführungen des Sachverständigen den Verlauf des Rechtstreits zu Gunsten der Kostenerstattung beanspruchenden Prozesspartei beeinflusst haben.
Verfahrensrecht - Kosten für Privatgutachten erstattungsfähig?
OLG Bamberg, Beschluss vom 27.03.2006 - 3 W 44/06
Die Kosten eines während des Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens sind zu erstatten, wenn es erforderlich ist, um der Partei einen substantiierten Sachvortrag zu ermöglichen, der ohne das Gutachten nicht möglich ist. Gleiches gilt, wenn eine Partei sachverständiger Hilfe bedarf, um sich mit dem Inhalt einer Zeugenaussage auseinandersetzen zu können.