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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 27 U 70/09
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IBRRS 2010, 2897
Bauvertrag
Unwirksamkeit einer Sicherungsvereinbarung ohne Angabe zur Höhe
KG, Beschluss vom 11.01.2010 - 27 U 70/09
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2 Beiträge gefunden |
IBR 2010, 622 | KG - AGB-Sicherungsklausel ohne Angabe zur Sicherheitshöhe ist unwirksam! |
IBR 2010, 492 | KG - VOB/B-Bauvertrag: Übertragung der Leistung an Nachunternehmer grundsätzlich unzulässig! |
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2010, 2897
Mit Beitrag
Bauvertrag
Unwirksamkeit einer Sicherungsvereinbarung ohne Angabe zur Höhe
KG, Beschluss vom 11.01.2010 - 27 U 70/09
1. Enthält eine Formularsicherungsklausel keine konkrete Angabe zur Sicherheitshöhe, verstößt sie gegen das Transparenz-/Bestimmtheitsgebot und ist unwirksam.
2. In diesem Zusammenhang ist das Leistungsbestimmungsrecht des AGB-Verwenders zu verneinen, da dies mit dem Transparenzgebot nicht zu vereinbaren ist.
3. Die Bestimmung des § 4 Nr. 8 Abs. 1 VOB/B (Vergabe der Leistung an Nachunternehmer nur mit Zustimmung des Auftragggebers) hält einer AGB-Inhaltskontrolle stand.
1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann) |
B. Sicherheitseinbehalt |
XVI. Verjährungseinrede des Bürgen |
1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel) |
B. Besonderheiten des VOB-Vertrags |
III. Fälligkeitsabreden, insbesondere Gewährleistungssicherheit |
1. System der VOB-Regelung |
2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |