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Ihre Suche nach Volltext: 20 W 121/12 ergab 2 Treffer in 5 Bereichen.
OLG Frankfurt - Verfahrensstandschaft bei Ermächtigung des Eigentümers nach Rechtshängigkeit zulässig!
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 3638; IMRRS 2013, 1803
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Eigentümer kann WEG-Ansprüche in Vertretung geltend machen!
OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.03.2013 - 20 W 121/12
1. Die Gemeinschaft kann grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluss einzelne Wohnungseigentümer ermächtigen, Ansprüche in gewillkürter Verfahrensstandschaft für die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend zu machen. Das hierfür notwendige schutzwürdige Eigeninteresse kann sich aus der Stellung als Wohnungseigentümer und informiertes Mitglied des Verwaltungsbeirats ergeben.
2. Es liegt eine zulässige sachdienliche Klageänderung vor, wenn ein Wohnungseigentümer zunächst einen Anspruch der Gemeinschaft im eigenen Namen geltend macht, dies aber später dahingehend umstellt, dass er den Antrag unter Vorlage eines Ermächtigungsbeschlusses in Verfahrensstandschaft der Eigentümergemeinschaft stellt.
3. Der Verwalter ist aufgrund des Verwaltervertrags verpflichtet, auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Stand seiner Verwaltungshandlungen zu erteilen. Dieser Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung geht nicht mit dem Vertragsende unter.