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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 2 U 335/10
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IBRRS 2011, 1891; IMRRS 2011, 1357
Immobilienmakler
Zur Abhängigkeit der Maklercourtage von der Kaufpreiszahlung
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.03.2011 - 2 U 335/10
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IMR 2011, 343 | OLG Koblenz - Nachträgliche Aufhebung des Kaufvertrags: Fälligkeit der Maklerprovision? |
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IBRRS 2011, 1891; IMRRS 2011, 1357
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Immobilienmakler
Zur Abhängigkeit der Maklercourtage von der Kaufpreiszahlung
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.03.2011 - 2 U 335/10
Die Entstehung des Maklerhonoraranspruchs ist nicht davon abhängig, dass der Grundstückkaufvertrag auch vollständig vollzogen, insbesondere der Kaufpreis gezahlt wird. Der Makler nimmt nicht teil an denjenigen Risiken, die aus der Durchführung oder Erfüllung des Vertrages folgen. Eine nachträgliche Aufhebung des Kauf-vertrags lässt die Ansprüche aus dem Maklervertrag unberührt, sofern im Maklervertrag nichts anderes vereinbart wurde (in Anknüpfung an BGHZ 66, 270; BGH, WM 1974, 257, 259; BGH, NJW-RR 1993, 248; NJW-RR 2002, 50).*)
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