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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: biebelheimer
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
218 Beiträge gefunden |
IMR 2019, 148 | KG - Wer nicht Vertragspartei sein will, darf sich im Mietvertrag nicht als Mieter bezeichnen lassen! |
IMR 2019, 110 | BGH - Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs verjährt nicht! |
IMR 2019, 64 | OLG Celle - Betriebskosten im Mietvertrag nicht ausreichend bestimmt: Keine Umlage auf den Mieter möglich! |
IMR 2018, 512 | OLG Frankfurt - Wohnungsbauförderung: Förderungsvertrag kann regeln, dass dem Bund Fremdmieten zustehen! |
IBR 2018, 475 | KG - Auch der unspezifische Verweis auf bereits bestehende Nachträge wahrt die Schriftform! |
IMR 2018, 421 | OLG Naumburg - Wegzug der Kfz-Zulassungsstelle = Störung der Geschäftsgrundlage! |
IMR 2018, 375 | OLG Brandenburg - Rückgabe der Mietsache: Annahmeverzug lässt Verjährung laufen! |
IMR 2018, 330 | OLG Koblenz - Auch nach Ende des Mietvertrags besteht Anspruch auf Zahlung der Mietkaution fort! |
IMR 2018, 285 | KG - Auch der unspezifische Verweis auf bereits bestehende Nachträge wahrt die Schriftform |
IMR 2018, 259 | OLG Koblenz - Vertragsstrafe: Beurkundungszwang, wenn sie den Abschluss eines Kaufvertrags bezweckt! |
IMR 2018, 243 | OLG Frankfurt - Mietvertrag mit einem Gesellschafter kann GbR nur durch Erklärung aller Gesellschafter kündigen! |
IMR 2018, 193 | OLG Frankfurt - Unberechtigte Untervermietung geduldet - Recht zur fristlosen Kündigung verloren! |
IMR 2018, 168 | LG Marburg - Unberechtigte Grundstücksnutzung durch Aufstellen von Altkleidercontainern - Wer nutzt, der zahlt! |
IMR 2018, 103 | KG - Wie weit geht eine Risikoübernahme durch den Mieter? |
IMR 2018, 61 | OLG Dresden - Unsicherheit über ein öffentlich-rechtliches Nutzungshindernis: Mangel der Mietsache? |
IMR 2018, 34 | OLG Düsseldorf - Nur vereinbartes, aber nicht "verdinglichtes" Sondernutzungsrecht ist gefährlich! |
IMR 2017, 494 | LG Regensburg - Auch eine 125% über Marktmiete liegende Miete führt nicht per se zur Sittenwidrigkeit des Mietvertrags! |
IMR 2017, 405 | OLG Celle - Auch nach fristloser Kündigung kann der Besitz nicht ohne Titel entzogen werden! |
IMR 2017, 372 | BGH - Keine grenzüberschreitende Wärmedämmung für Neubauten |
IMR 2017, 362 | OLG Hamm - In Anlage "versteckte" Nebenkostenpauschale ist unwirksam! |
IMR 2017, 319 | OLG Dresden - Nicht unterschriebene Ausübung der Verlängerungsoption kann Schriftform wahren! |
IMR 2017, 278 | OLG Düsseldorf - Rückzahlung aller und Erstattung überzahlter Vorauszahlungen auf Nebenkosten sind unterschiedliche Ansprüche! |
IMR 2017, 193 | OLG Brandenburg - Erhebliche Gefährdungen für die Gesundheit: Mieter kann fristlos kündigen! |
IMR 2017, 144 | OLG Düsseldorf - Muss der Vermieter den neuen Mieter über eine Vornutzung des Mietobjekts als Bordell aufklären? |
IMR 2017, 143 | OLG Frankfurt - Begründet Vermietung von Werkswohnungen an Arbeitnehmer ein gewerbliches Zwischenmietverhältnis? |
IMR 2017, 102 | EuGH - Handelt der Mieter mit Fälschungen, haftet auch der Vermieter dem Hersteller des Markenprodukts! |
IMR 2017, 61 | LG Berlin - Betriebskostenvorauszahlungen über Monate nicht geleistet: Vermieter kann fristlos kündigen! |
IMR 2017, 59 | BGH - Voraussetzungen des Einwands rechtmäßigen Alternativverhaltens durch den Vermieter |
IMR 2016, 528 | OLG Hamm - Schweigen ist nicht immer Gold: Wer Mängel verschweigt, dem droht die Arglisthaftung! |
IMR 2016, 468 | KG - Vermieterpfandrecht hindert nur die Räumung, nicht aber die Herausgabe der Mieträume! |
IMR 2016, 327 | KG - Schriftformheilungsklausel: Wirksam im Verhältnis der ursprünglichen Mietvertragsparteien |
IMR 2016, 241 | LG Essen - Erhaltungskosten können auch in gewerblichen Mietverträgen nur begrenzt umgelegt werden! |
IMR 2016, 193 | BGH - Zu lange mit der Unterschrift gewartet: Mietvertrag ist nicht zu Stande gekommen! |
IMR 2016, 153 | LG Berlin - Eine GmbH kann nicht wohnen - selbst wenn der Prokurist die Mietsache als Wohnung nutzt! |
IMR 2016, 113 | OLG Hamm - Verletzt der Vermieter den Konkurrenzschutz, kann dies ein Mangel der Mietsache sein! |
IMR 2016, 110 | EuGH - Marktabschottungsklausel eines Ankermieters: Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung? |
IMR 2016, 13 | OLG Dresden - Schriftformfalle: Zusatzflächen nur mündlich angemietet, Schriftform ist zerstört! |
IMR 2015, 497 | OLG Brandenburg - Mangel der Mietsache: Zeigt ihn der Mieter nicht an, ist die Minderung ausgeschlossen! |
IMR 2015, 457 | OLG Dresden - Betriebspflicht und Offenhaltungspflicht begründen abweichende Pflichten des Mieters! |
IMR 2015, 369 | OLG Düsseldorf - Leer stehende Flächen in einem Einkaufszentrum begründen keinen Mangel der Mietsache! |
IMR 2015, 329 | BGH - Anwalt kann Umsatzmiete auch mit einem von ihm häufig vertretenen Vermieter vereinbaren! |
IMR 2015, 286 | KG - Sperrmüll im Mieterkeller nach Rückgabe: Mieter hat trotzdem die Rückgabepflicht erfüllt! |
IMR 2015, 283 | LVerfG Brandenburg - Lässt sich eine unwirksame Kündigung in ein Angebot auf Vertragsaufhebung umdeuten? |
IMR 2015, 191 | OLG München - Nicht ausreichender Hochwasserschutz eines Gebäudes kann Mangel der Mietsache sein! |
IMR 2015, 155 | OLG Celle - Mietsache nicht übergeben: Mieter steht Vertragsstrafe trotz fehlender Obergrenze zu! |
IMR 2015, 110 | OLG Karlsruhe - Staub von Nachbarbaustelle verschmutzt Ware des Mieters: Vermieter haftet in der Regel nicht! |
IMR 2015, 64 | KG - Wirksam vereinbarte Betriebspflicht kann mit einstweiliger Verfügung gesichert werden! |
IMR 2015, 25 | BGH - An den Sachen des Mieters können zwei gleichrangige Vermieterpfandrechte entstehen! |
IMR 2014, 517 | OLG Stuttgart - Bei Verbundenheit mit notariellem Kaufvertrag ist der nicht beurkundete Mietvertrag nichtig! |
IMR 2014, 422 | OLG Dresden - Mietfläche ist kleiner als vereinbart: Mieter kann zuviel gezahlte Miete zurückverlangen! |
3 Volltexturteile gefunden |
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2013 - 22 U 21/13
1. Eine ausdrückliche oder konkludente Anordnung des Auftraggebers i.S.v. § 2 Nr. 5 VOB/B erfordert eine rechtsgeschäftlichen Erklärung. Allein die Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, es lägen veränderte Umstände vor, genügt nicht. Selbst wenn die Veränderung der Bauumstände - wie z.B. durch ein unzureichendes Leistungsverzeichnis - aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers stammt, rechtfertigt allein eine Bauablaufstörung nicht ohne weiteres die Annahme einer Anordnung.*)
2. Diese strengen Anforderungen an eine Anordnung benachteiligen den Auftragnehmer nicht unzumutbar, da ihm während des Bauablaufs die Möglichkeit offen steht, ein Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich nicht vom Vertrag umfasster Leistungen geltend zu machen und auf eine Anordnung bzw. eine Einigung zu bestehen. Stellt sich heraus, dass der Auftraggeber eine Anordnung hätte treffen müssen, diese jedoch unterlassen hat und es dadurch zu einer Behinderung oder Unterbrechung der Bauausführung gekommen ist, ist der Auftragnehmer durch Ansprüche aus § 6 Nr. 2 bzw. Nr. 6 VOB/B regelmäßig hinreichend abgesichert.*)
3. Bei der Vereinbarung eines "neuen Preises" unter Berücksichtigung der Mehr- bzw. Minderkosten i.S.v. § 2 Nr. 5 Satz 2 VOB/B handelt es sich lediglich um eine Sollbestimmung und nicht um eine Anspruchsvoraussetzung.*)
4. Grundlage für die Festlegung des neuen Preises ist stets der zuvor vereinbarte Preis. Diesem werden die vorauskalkulierten bzw. im Voraus zu kalkulierenden Mehrkosten im Zeitpunkt der Kalkulation des Nachtragsangebots nach erfolgter Bauentwurfsänderung hinzugerechnet bzw. von diesem werden die entsprechenden Minderkosten abgezogen. Dies erfordert die Vorlage der ursprünglichen Angebotskalkulation. Fehlt diese, ist vom Auftragnehmer nachträglich eine plausible Kalkulation für die vereinbarten Vertragspreise zu erstellen und der neuen Kalkulation für den geforderten Nachtragspreis nachvollziehbar gegenüberzustellen. Andernfalls ist ein dazu geltend gemachter Mehrvergütungsanspruch bei Nachträgen unschlüssig und die Klage nicht nur als derzeit, sondern als endgültig unbegründet abzuweisen. Für einen Rückgriff auf den ortsüblichen Preis in Anlehnung an § 632 Abs. 2 BGB ist insoweit kein Raum. Ohne hinreichende Anschlusstatsachen bzw. Schätzungsgrundlagen verbietet sich auch eine gerichtliche Schätzung gemäß § 287 ZPO.*)
5. Maßgeblich im Rahmen von § 2 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 VOB/B ist in erster Linie das nach außen erkennbar gewordene Verhalten des Auftraggebers, welches der Auftragnehmer mit zumutbarem Aufwand erforschen und selbst dann beachten muss, wenn es ihm als unvernünftig bzw. interessenwidrig erscheint. § 2 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 VOB/B ist die abschließende Formulierung eines Ausnahmetatbestandes und nicht dazu geeignet, im Sinne einer unzureichend reflektierten Generalklausel bzw. Auffangvorschrift dem Auftragnehmer zusätzliches Entgelt zu verschaffen.*)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2013 - 22 U 211/12
1. Gibt der Auftragnehmer im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Auftraggeber ein vorheriges Sicherheitsverlangen gemäß § 648a BGB auf bzw. modifiziert er es erheblich, stellt dies - auch unter Berücksichtigung von § 648a Abs. 7 BGB - keinen unzulässigen Verzicht des Unternehmers auf seine Rechte aus § 648a BGB, sondern eine zulässige Selbstbeschränkung des Auftragnehmers dar.*)
2. Scheitert eine solche Vereinbarung am Ausbleiben von Bedingungen i.S.v. § 158 BGB und haben die Parteien auch nicht - zumindest hilfsweise - sonstige Abreden getroffen, ist das Verfahren gemäß § 648a BGB nicht lediglich "unterbrochen", sondern das Verfahren richtet sich ab diesem Zeitpunkt wieder nach den gesetzlichen Vorschriften.*)
3. An die Bestimmtheit eines Sicherheitsverlangens mit Fristsetzung i.S.v. § 648a BGB sind als (rechts)geschäftsähnliche Handlung - schon wegen der damit einhergehenden erheblichen zweistufigen Rechtswirkungen - entsprechend strenge Anforderungen zu stellen.*)
4. Bei der Prüfung, ob eine angemessene Frist zur Sicherheitsleistung i.S.v. § 648a Abs. 1 BGB gesetzt worden ist, muss auch berücksichtigt werden, ob eine unklare Rechtslage dadurch geschaffen worden, dass sich der Auftragnehmer weigert, nach dem Vertrag noch geschuldete Vorleistungen ohne zusätzliche Vergütung zu erbringen, und die Höhe der Sicherheit mangels verlässlicher Angaben in der Anforderung der Sicherheit noch durch den Auftraggeber ermittelt werden muss.*)
5. Das Erfordernis hinreichender Bestimmtheit einer Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung i.S.v. §§ 648a Abs. 5, 643 Satz 1 BGB folgt bereits daraus, dass es sich dabei um eine rechtsgestaltende Willenserklärung handelt.*)
6. Weisen Vertragsklauseln bei objektiver Auslegung einen hinreichend eindeutigen Inhalt auf, ist für die Anwendung der Unklarheitenregel von vorneherein kein Raum. Einen allgemeinen Grundsatz, wonach bei einer individuellen Vereinbarung Unklarheiten zu Lasten des Ausschreibenden gehen, gibt es nicht. Die Anwendung der Unklarheitenregel unterliegt den Grenzen der Inhaltskontrolle, wonach Abreden über den Gegenstand des Vertrages (Leistungsbeschreibung/Preisvereinbarungen) einer Inhaltskontrolle wegen des Grundsatzes der Vertragsfreiheit nicht unterliegen.*)
7. Bei der Kostenentscheidung ist angemessen zu berücksichtigen, dass die Abweisung der Klage als "derzeit unbegründet" einem Teilunterliegen gleichsteht, zumal der Auftraggeber den Werklohnanspruch damit nur vorläufig abgewehrt hat.*)
BGH, Urteil vom 06.12.2007 - VII ZR 125/06
Ein Besteller, der wegen eines Baumangels die Bezahlung des Werklohns verweigert, braucht auch nach Einführung des § 641 Abs. 3 BGB durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000 nicht zur Höhe der Mängelbeseitigungskosten vorzutragen (Fortführung BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 125/95, BauR 1997, 133, 134 = ZfBR 1997, 31).*)
Ist der Auftraggeber nach § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B berechtigt, einen den noch nicht erfüllten Ansprüchen entsprechenden Teil eines Bareinbehalts zurückzuhalten, bestimmt sich der Teil, den er zurückhalten darf, danach, in welcher Höhe er von seinem Leistungsverweigerungsrecht nach §§ 320, 641 Abs. 3 BGB Gebrauch machen darf.*)
2 Leseranmerkungen gefunden |
Abweichende Auffassung BGH Leseranmerkung von Dr. Marc Biebelheimer zu
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Schriftform Leseranmerkung von Marc Biebelheimer zu
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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 10 VOB/B Haftung der Vertragsparteien (Schmitz-Gagnon) |
C. § 10 Abs. 2 - 6: Haftung der Vertragsparteien gegenüber Dritten |
8 Abschnitte im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden |
8 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |