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IBRRS 2013, 3659; IMRRS 2013, 2470
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Strafrecht - Wie weit geht das Zeugnisverweigerungsrecht für Presseangehörige?

LG Augsburg, Beschluss vom 19.03.2013 - x Qs 151/13

Der Herausgeber einer Zeitung unterfällt dem Schutzbereich des § 53 Absatz 1 Nr. 5 StPO. Sein Zeugnisverweigerungsrecht bezieht sich indessen nicht auf die Identität der Verfasser von Beiträgen, die von diesen selbst in das Onlineforum der Zeitung eingestellt werden. Solche Beträge werden - anders als Leserbriefe - einer das Zeugnisverweigerungsrecht begründendes redaktionelle Zuordnung oder Bearbeitung nicht unterzogen.

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