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IBRRS 2009, 1060; IMRRS 2009, 0647
ProzessualesProzessuales
Patentrecht - Beschwerde gegen eine Entscheidung des Patentamts

BGH, Beschluss vom 11.02.2009 - Xa ZB 24/07

1. Die Regelung des § 25 Abs. 4 PatG erfasst nur solche Fälle, in denen den (auswärtigen) Patentinhaber nach § 25 Abs. 1 PatG die Obliegenheit trifft, einen Inlandsvertreter zu bestellen.*)

2. Die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Patentamts setzt in Nebenverfahren (hier: Antrag auf Löschung eines Vertreters im Patentregister) nicht voraus, dass der Beschwerdeführer Verfahrensbeteiligter im Hauptverfahren ist.*)

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