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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1993, 0187
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BGH, Urteil vom 06.10.1993 - XII ZR 116/92
Ein Unterhaltspflichtiger muß unter bestimmten Voraussetzungen als Beleg für die Höhe seiner Einkünfte auch seinen Dienst- oder Arbeitsvertrag vorlegen.*)