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IBRRS 2004, 1727; IMRRS 2004, 0889
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - PKH: Beiordnung eines zusätzlichen Verkehrsanwalts?

BGH, Beschluss vom 23.06.2004 - XII ZB 61/04

a) Im Rahmen einer bewilligten Prozeßkostenhilfe ist bei der Beiordnung eines nicht bei dem Prozeßgericht niedergelassenen Rechtsanwalts stets zu prüfen, ob besondere Umstände für die Beiordnung eines zusätzlichen Verkehrsanwalts i.S. von § 121 Abs. 4 ZPO vorliegen. Nur wenn dieses nicht der Fall ist, darf der auswärtige Rechtsanwalt "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" i.S. von § 126 Abs. 1 Satz 2 1. Halbs. BRAGO beigeordnet werden.*)

b) Der Partei ist auf Antrag zusätzlich ein unterbevollmächtigter Rechtsanwalt zur Wahrnehmung des Verhandlungstermins beizuordnen, wenn in besonders gelagerten Einzelfällen Reisekosten nach § 126 Abs. 1 Satz 2 2. Halbs. BRAGO geschuldet sind und diese die Kosten des unterbevollmächtigten Rechtsanwalts annähernd erreichen.*)

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