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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2019, 2662
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BGH, Beschluss vom 10.07.2019 - XII ZB 507/18
1. Eine Umgangsregelung nach § 156 Abs. 2 FamFG bedarf der anschließenden familiengerichtlichen Billigung durch Beschluss (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 214, 31 = FamRZ 2017, 532). (Rn. 8)*)
2. Gegen den Billigungsbeschluss ist die Beschwerde statthaft. Dabei ist auch ein Elternteil, der der Umgangsregelung zugestimmt hat, zur Beschwerde befugt. (Rn. 19)*)