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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "XII ZB 250/20" ODER "XII ZB 250.20"
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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 31.05.2023 - XII ZB 250/20
Zu den Auswirkungen der sogenannten Test-Achats-Entscheidung des Eu-ropäischen Gerichtshofs über die Unzulässigkeit geschlechtsspezifischer Kalkulation von Prämien und Leistungen bei privaten Versicherungen (EuGH Urteil vom 1. März 2011 Rs. C-236/09 NJW 2011, 907 Association belge des Consommateurs Test-Achats) auf die interne Teilung einer betrieblichen Direktversicherung im Versorgungsausgleich. (Rn. 12 - 34)*)
VolltextBGH, Beschluss vom 23.09.2020 - XII ZB 250/20
1. Hat das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die allein für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Verfahrensstoffs von Bedeutung ist, kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf diesen Teil des Verfahrensstoffs beschränkt ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. Februar 2019 - XII ZB 183/16 - FamRZ 2019, 785). (Rn. 8)*)
2. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung zum Versorgungsausgleich kann wirksam auf die Teilung eines oder mehrerer Versorgungsanrechte beschränkt werden, wenn nicht besondere Gründe die Einbeziehung sonstiger Anrechte zwingend erfordern (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 629/13 - FamRZ 2016, 794). (Rn. 11)*)
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