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IBRRS 1993, 0507
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BGH, Urteil vom 04.05.1993 - XI ZR 9/93

Die Zwangsvollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden, denen ein sittenwidriger Kreditvertrag zugrunde liegt, ist nicht notwendig sittenwidrig, wenn die Vollstreckungsbescheide um die Jahreswende 1981/1982 erwirkt wurden. Denn damals war die jetzt gültige 100 %-Marktzinsüberschreitungsformel der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht sicher erkennbar, und auch das Gewicht zu beanstandender Klauseln in den Kreditbedingungen stand noch nicht fest (im Anschluß an BGHZ 112, 54 = NJW 1991, 30 = LM § 607 BGB Nr. 124; in Abgrenzung zu BGH, NJW 1979, 808 = LM § 138 (Bc) BGB Nr. 19; NJW 1980, 2301 = LM § 138 (Bc) BGB Nr. 30). (Leitsatz der Redaktion)*)

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