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IBRRS 2006, 1844; IMRRS 2006, 1142
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Verzugszinsen: verzögerte Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages

BGH, Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 271/05

Bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages hat der Gläubiger in entsprechender Anwendung von § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB (in der bis zum 30. April 2000 geltenden Fassung) einen Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.*)

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