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IBRRS 1987, 0443
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BGH, Urteil vom 02.06.1987 - X ZR 97/86

1. Einem Arbeitnehmer-Erfinder ist es auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwehrt, ein auf eine in Anspruch genommene gebundene Erfindung erteiltes Patent mit der Nichtigkeitsklage anzugreifen, solange er einen durchsetzbaren Vergütungsanspruch hat oder bereits voll abgefunden ist.*)

2. Die dem Arbeitnehmer-Erfinder obliegende Nichtangriffspflicht kann einer GmbH entgegengehalten werden, deren Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter er ist. Dies gilt auch dann, wenn die GmbH wegen eigener rechtlicher Interessen nicht als sog. "Strohmann" anzusehen ist.*)

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