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IBRRS 1999, 0567
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BGH, Urteil vom 20.07.1999 - X ZR 121/96
PatG 1981 § 15 Abs. 2Wenn der Schutzrechtsinhaber einem Dritten das ausschließliche Nutzungsrecht verschafft, entsteht in der Regel eine Ausübungspflicht des ausschließlichen Lizenznehmers. Inhalt, Umfang und Fortbestand der Pflicht stehen jedoch unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit und sind von dem Tatrichter unter Abwägung der Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.ZPO §§ 412 Abs. 1, 411 Abs. 3Wenn das eingeholte gerichtliche Sachverständigengutachten und ein sodann vorgelegtes Privatgutachten einander in einem entscheidungserheblichen Punkt widersprechen, muß der Tatrichter bei fehlender eigener Sachkunde in der Regel zumindest eine ergänzende Stellungnahme des bisherigen gerichtlichen Sachverständigen zu dem gegenteiligen Privatgutachten einholen.BGH, Urt. v. 20. Juli 1999 - X ZR 121/96 - OLG Karlsruhe LG Mannheim*)