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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2005, 1493; IMRRS 2005, 0769
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an die Fristenkontrolle

BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - X ZB 29/04

Der Rechtsanwalt, dem eine Akte aufgrund einer Vorfrist zur Bearbeitung vorgelegt wird, darf die Fristenkontrolle zwar auf den Tag nach der Vorlage verschieben, er darf sie jedoch nicht zurückstellen, bis er die eigentliche Bearbeitung der Sache vornimmt (BGH, Beschl. v. 24.10.2001 - VIII ZB 19/01, VersR 2002, 1391).

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