Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "VK 1-31 / 17"
2 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
---|---|---|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.02.2018 - VK 1-31/17
1. Ein gemischter Vertrag, der Elemente eines Pachtvertrages und eines Dienstleistungsvertrages beinhaltet, ist nur dann ausschreibungsfrei, wenn es sich bei dem Dienstleistungsanteil um eine unwesentliche Nebenabrede handelt. Auch die bloße Vermietung oder Verpachtung unterliegt nicht dem Vergaberechtsregime.*)
2. Bei der Einräumung von Fischereirechten kann es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession oder um die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags handelt. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.*)
3. Die Übertragung nur eines beschränkten Betriebsrisikos kann für die Annahme einer Dienstleistungskonzession ausreichend sein. Die Frage, ob das Betriebsrisiko auf den Auftragnehmer übergeht, ist objektiv auf der Basis der Vergabeunterlagen und nicht subjektiv nach der betriebswirtschaftlichen Ausgangslage des Antragstellers zu beurteilen.*)
VolltextVK Westfalen, Beschluss vom 04.12.2017 - VK 1-31/17
Enthält die Leistungsbeschreibung Anforderungen, die unmöglich zu erfüllen sind, dann kann der Auftraggeber auf dieser Grundlage überhaupt keinen Auftrag erteilen. Insofern kommt es auch nicht darauf an, ob Angebote vorliegen, die noch mit weiteren Mängeln behaftet sind.*)