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IBRRS 1982, 0284
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BGH, Urteil vom 03.03.1982 - VIII ZR 78/81

Zur Offenbarungspflicht des Verkäufers eines gebrauchten Lastkraftwagens über Unfallschäden, insbesondere zur Frage der Abgrenzung nicht mitteilungspflichtiger Bagatellschäden von schwereren Beeinträchtigungen (hier: Beschädigung einer Stoßstange, des Viskolüfters und des Kühlers).*)

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