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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2010, 4542; IMRRS 2010, 3329
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Verbraucher haftet nicht für Wertminderung durch Prüfen der Sache

BGH, Urteil vom 03.11.2010 - VIII ZR 337/09

Der Verbraucher, der im Fernabsatz ein Wasserbett gekauft hat, schuldet im Falle des Widerrufs keinen Ersatz für die Wertminderung, die dadurch eintritt, dass er die Matratze des Betts zu Prüfzwecken mit Wasser befüllt.*)

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