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IBRRS 2010, 3788; IMRRS 2010, 2780
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ordnungsgemäße Terminsladung nach Vollstreckungsbescheid

BGH, Urteil vom 22.09.2010 - VIII ZR 182/09

Eine ordnungsgemäße Ladung im Sinne des § 215 ZPO setzt nicht voraus, dass eine Partei, gegen die ein Vollstreckungsbescheid erwirkt worden ist, in der Terminsladung zusätzlich zu den in § 215 Abs. 1 ZPO aufgeführten Hinweisen darüber belehrt worden ist, dass ein im Falle ihrer Säumnis gegen sie ergehendes (zweites) Versäumnisurteil (§§ 345, 700 Abs. 6 ZPO) nur im Wege der Berufung angefochten werden kann.*)

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