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IBRRS 2013, 1818
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Vertragsrecht - Fahrzeug hat "Oldtimerzulassung": Beschaffenheit vereinbart?

BGH, Urteil vom 13.03.2013 - VIII ZR 172/12

Wird ein Kraftfahrzeug, das kurz zuvor eine sogenannte "Oldtimerzulassung" erhalten hat, mit der Klausel "positive Begutachtung nach § 21c StVZO (Oldtimer) im Original" verkauft, liegt darin eine Beschaffenheitsvereinbarung, dass sich das Fahrzeug in einem Zustand befindet, der die erteilte positive Begutachtung als Oldtimer (vgl. jetzt § 23 StVZO) rechtfertigt (Fortführung des Senatsurteils vom 24. Februar 1988 - VIII ZR 145/87, BGHZ 103, 275, 280)*)

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