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Aktuelle Position:
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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1998, 0738
__ibr-online__
BGH, Beschluss vom 17.06.1998 - VIII ZR 102/97
Auch wenn der Hersteller oder Lieferant die Kundenpflege für seine Vertragshändler zentral durch ein selbständiges Drittunternehmen wahrnehmen läßt und vertraglich die Kundendatenweitergabe untersagt ist, schließt dies den Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers dann nicht aus, wenn der Hersteller oder Lieferant die rechtliche Möglichkeit hat, die Mitteilung der Kundendaten an sich zu verlangen; ob er tatsächlich davon Gebrauch macht, ist unerheblich. (Leitsatz der Redaktion)*)