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IBRRS 2014, 2728
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Anspruch auf Abschlagszahlung entstanden: Gewinn realisiert!

BFH, Urteil vom 14.05.2014 - VIII R 25/11

1. Die Gewinnrealisierung tritt bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Honorarschlussrechnung ein, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung nach § 8 Abs. 2 HOAI entstanden ist.*)

2. Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI sind nicht wie Anzahlungen auf schwebende Geschäfte zu bilanzieren.*)

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