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IBRRS 1999, 0255
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BGH, Urteil vom 25.03.1999 - VII ZR 434/97
ZPO §§ 523, 296 Abs. 2, § 282 Abs. 2Kündigt der Berufungskläger in der Berufungsbegründung an, sein Geschäftsführer werde demnächst abberufen und werde als Zeuge zu streitigem Sachvortrag zur Verfügung stehen, so kann das Berufungsgericht den in mündlicher Verhandlung gestellten Antrag auf Vernehmung des inzwischen abberufenen Geschäftsführers als Zeugen nicht nach §§ 523, 296 Abs. 2, § 282 Abs. 2 ZPO als verspätet zurückweisen, auch wenn bei rechtzeitiger Mitteilung der Zeuge hätte vorbereitend geladen werden können.BGH, Urteil vom 25. März 1999 - VII ZR 434/97 - OLG München LG München II*)