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IBRRS 2011, 4394
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Honorar bei fehlerhaftem Bauwerk sowie Bauführung

BGH, Urteil vom 11.03.1982 - VII ZR 128/81

Führt ein Architekt einzelne Teilleistungen, die im Architektenvertrag oder in HOAI § 19 GOA mit einem bestimmten Hundertsatz der Gesamtleistung bewertet sind (hier: Bauführung, HOAI § 19 Absatz IV GOA), nur unvollständig aus, so verringert sich sein Vergütungsanspruch auch dann nicht, wenn das Architektenwerk nicht mangelfrei erbracht, aber abgenommen ist; in diesem Fall kann der Bauherr nur Gewährleistungsansprüche geltend machen.*)

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